Privatm. b. >. Marburg, urt, Brücke! t v. Stock
er. Hanitfch, lößenberger, Thome b.
tu. Musiker . Marburg; Dorf-Gill; Naunheim; z v. Frank, ‘i-
:r. Jockel b weid, Bell. : b. Hinter-
Homberg; iburg ; Hr.
Sennfeld; r v. Sahl- öalbernbach. ergmann ».
Annerod u.
. Homberg; r. Schneider usdruck.
Hr. Becker, HandelSm.
Lauffach. — Amerika. — Dr. Glaser r -rbert: Hr. Dnment u.
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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
J2. 79
Mittwoch -en 1. October
1862
per Pfund
Rindsfett
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14 Nierenfttt .
Schweineschmalz .
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Brodtare.
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Montag den 20. Oktober d. I., Bormittags 10 bis 1 Uhr
Gießen, den 14. Juli 1862.
ordinäres
Brod aus
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Pfund 2/
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Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rinvfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch . Hammelfleisch . . Schaaffleisch . « Leberwurfl . . Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .
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— Wasserweck
— Milchbrod
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Q- -HJf, 01J HO 573 ( ?;4r.itS- «311':
(1809)
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
In Verhinderung des Kreisraths: K ek u l 6, u Kreis - Assessor.
desgleichen ausgelassenes v,\3 ’ np s«h Hi iß6?
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in das Bürgermeisterei. Bureau zu Alten-Buseck anberaumt, und wird zugleich bemerkt, daß von denjenigen Bethkiligten, welche in diesem Term'ne keine Reklamationen erheben, nach Art. 22 des Gesetzes vom 24. December 1857 angenommen werden wird, daß sie der Ausführung des Entwurfs zustimmcn. *
Gerste- und ) , n , .
Korn. Mehl j bestehend _
Waizen- unb . _ . .
Korn°Mehl | bestehend _
2) Für die audern Städte und Orte des KreiseS ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Betreffend: Die Parcellenvermessung in der Gemarkung Alten-Buseck und die Anlegung von Flur- und Gewannwegen daselbst.
Die nach den Beschlüssen der Local-Commission festgestellten Entwürfe über die Anlegung von Flur, und Gewannwegen in bs" Flu"n II und IV der G e markung Alten. Buse- liegen nebst dem BerathungSprotocolle der Commission und dem FlacheninhaltSverzeichniß auf dem Bureau der Großherzoglichen Bürgermeisterei Alten-Buseck während der gesetzlichen Frist von 3 Monaten, vom 18. d. Mts. beginnend, offen. “ ’ 1
Zur Vorbringung etwaiger Reklamationen wird Termin auf
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags.— Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postauffchlag hinzu. — Auswärts abvnnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpcdition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
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Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 17, Pfund Zugabe befindlich sein. y
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( gemischtes s % i Brod aus ) %
Fleischtare. per Pfund kr.


