beschäl» Raltharmr in Nerletraut und einer anglo-normännischen Stute. — Ranyoti. Kirschbraun. 16 Faust. Gedrun. 8Cvr ^r' ^"Senschlag. Anglv-Normann, von dem Halbblutbeschäler Ran^ou und der Stute Doyen.
Schlitz. Very-6oocl Dunkerkastanienbraun. 16 Faust 1 Zoll. Starker Reit- und Wagenschlaq. Von dem Halbblutbeschäler Very-Good, tiefer von Sir Walter unv der Stute Sicherheit, aus dem mecklenburger Gestüt zu Zahrensdorf. — Gre wrtnonbraun' *6 gblfr Reitschlag. Vom Grenadier, Ivenacker Gestütsabkunft, vom Herodot unv
* uni -v VUvlUlRUiV«
Darmstadt, den 3. Februar 1862. Großherzoglichcs Oberst-Stallmeister-Amt.
_______________________________________ van der Capellen. '
Zu Nr. K. G. 1356. —-------
Belreffrnd: Das Landgestüt, hier den Abgang der Landbeschäler auf die Gestütsstationcn.
Das
Großherzogliche Mrrisamt
an
Gießen, am 26. Februar 1862.
Gießen
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
benachrichtigen, daß nach einer Mittheilung Großherzoglichen Oberst - Stallmeister - Amts die Großherzoglichen Landgestutsbe^aler Donnerstag den 27. d. Mts. aus den Gestütsstationen Gladenbach unv Grünberg eintreffen werden, beauftragen wir ®te, solches sofort tn Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch,
_______________________________________________Regierungs-Rath.
Zu Nr. K. G. 1432. --------
Betreffend: Veräußerung überetatsmäßiger Pferde.
Gießen, am 27. Februar 1862.
Das
(6 r o H r r { s n I i d) r M r r i n a m t Gießen
die Großherzoglichen Bürgermeistereien zu Crumbach, Eberstadt, Gießen, Hausen, Ach, Leih- . gestern, Münster, Ober-Hörgern und Steinbach.
Unter Bezugnahme auf die tn der Darmstädter Zeitung Nr. 52 enthaltene Bekanntmachung ver Pferde-Verstellungs.Commission, welche wir tn diesem Anzeigeblatte haben abvrucken lassen, bemerken wir Ihnen zur Bedeutung der Einstellcr von Militärpferden in Zhren Gemeinden noch weiter Nachfolgendes:
1) Sämmtliche 23 in den Kreis Gießen verstellten Militärpferve haben
Dienstag den 18. März 1862, Nachmittags 2 Uhr,
in ver Reitercaferne zu Butzbach präcis zur Musterung durch obige Commission zu erscheinen.
Die Commission wird hierbei diejenigen Pferde bezeichnen, welche Tags darauf, den 19. März, Vormittags 10 Uhr, versteigert und die, welche ihren seitherigen Einstellern noch ferner in Verstellung belassen werden sollen.
2) Die Einsteller haben persönlich zur Musterung zu erscheinen.
3) Die Pferde müssen gut geputzt, Mähnen- und Schweifhaare sauber ausgekämmt und die Fasselhaare ausgeschnitten sein und sind die E,nsteller insbesondere noch darauf aufmerksam zu machen, vaß eine größere oder geringere Sorgfalt auch auf die äußere Haltung ver zum Verkauf bezeichnet werdenden Pferde, auf die Prämienbestimmung von maßgebender Bedeutung sein wird. 00
4) Pferde , welche wegen schlechter Haltung, Mißbrauchs und Ueberarbeitung herunter gekommen sind, werden dem Einsteller c_ ^.ffflchmgen und haftet derselbe nach pos. 4 der Bedingungen bis zu dem in dem Empfangsschein ausgezeichneten Ankaufspreise. 5) Sämmtliche Praigianden, sowie diejenigen, welche sich tn der Haltung der Militärpferde Vernachlässigungen und Ungehörigkeiten zu Schulden kommen ließen, werden im Anzeigeblatte bekannt gegeben.
6) Ueber alle Pferde, welche erkrankt waren, insbesondere über diejenigen, welche wegen Erkrankens nicht zur Musterung erscheinen können, sind amtliche Atteste, sowie Zeugnisse und Gutachten des behandelnden Arztes, der Commission an Ort unv Stelle zu übermitteln. 8 '
7) Auf die Anwesenheit der Großherzoglichen Bürgermeister wird diesmal verzichtet.
8) Da angenommen werden kann, baß ein Theil der Einsteller seine Pferde zu kaufen beabsichtigt, so wäre, in Erwägung, daß die zum Verkauf geeigneten Pferde durch die Commission nicht zum Voraus bezeichnet werden können, darauf auf» merkfam zu machen, daß sich solche Einsteüer mit den erforderlichen Geldmitteln versehen.
In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, _____________________________________________ Regierungs-Rath.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
@ Cigarrenhalter, ein Feuerzeug-Etuis, ein alter Geldbeutel mit zwei Kupfermünzen, eine Pelzstola, ein altes Messer, eine tte und zwer Schlussel. — Die Eigenthumer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen zu melden, widrigenfalls diese Gegen- I nde auf Verlangen an dre Finder zuruckgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Gießen, am 28. Februar 1862. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.


