Ausgabe 
1.2.1862
 
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für die

Stadt and den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige kitt der vorschrifts­mäßige Pvstaufschlag hinzu. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen Lei der Expedition (Canzleiberg 8it. B. Nr. 1).

XO. Samstag den 1 Februar 1862.

Amt l L ch e r T. heil.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Parzellenvermessung in der Gemarkung Alten-Brrseck, nun die Anlegung von Flur- und Gewannwegeu. £

2690) Die nach den Beschlüssen der Local-Commission festgestellten Entwürfe über die Anlegung von Flur- und Gewann­wegen in den Fluren 1, X, XI und XII der Gemarkung Alten-Buseck liegen nebst dem BcrathungS-Protokolle der Commission und den Entschädigungsregistern auf dem Büreau der Großhcrzoglichen Bürgermeisterei Alten-Buseck während der gesetz­lichen Frist von 3 Monaten, vom 5. December d. I. beginnend, zur Einsicht der Betheiligtcn offen.

Zur etwaigen Vorbringung von Reclamationen wird Termin aus < d- ;

Donnerstag den 6. März 1862, Vormittags 9 bis 1 Uhr, in das Bürgermeisterei-Büreau zu Alten-Buseck anberaumt und wird zugleich bemerkt, daß von denjenigen Betheiligten, welche in diesem Termine keine Reclamationen erheben, nach Art. 22 des Gesetzes vom 24. December 1857 angenommen werden wird, daß sie der Ausführung der Entwürfe zustimmen.

Gießen, den 26. November 1861. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

K ü ch si e r. . '' .

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Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen

Edictstladung.

2893) Ueber den überschuldeten Nach­laß der verstorbenen Gerhard Hof» mann's Wittwe zu Mainzlar ist Concurs erkannt.

Forderungen und Ansprüche aller Art an denselben sind bis

Montag den 24. Februar k. I. bei Vermeidung des sonst stillschweigend ein» tretenden Ausschlusses derselben von der Con- cursmasse dahier anzumelden und desfallstge Vorzugsrechte bis dahin bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung dahier anzuzeigen und zu begründen.

Zugleich fotP in dem anberaumten Ter­min ein Vergleich zwischen den Gläubigern über die angemeldet werdenden Forderungen und angesprochen werdenden Vorzugsrechte, beziehungsweise über die Rang-Ordnung, in welcher die Gläubiger aus der Masse zu befriedigen seien, versucht und über die fernere Behandlung des Concurses insbe- sondere die Wahl eines Maffecurators und geeigneten Falls eines Gläubiger-Ausschusses, j

Beschluß gefaßt werden und werden sämmt- liche Gläubiger aufgefordert, zur Verhand­lung hierüber in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte in dem Termin zu erschei­nen, widrigenfalls sie als den Beschlüssen der Mehrzahl der erschienenen Gläubiger, auch in Rücksicht eines etwa zu Stande kom­menden Vergleichs, beitrettnd angesehen werden.

Gießen, am 14. December 1861.

Großherzogliches Landgericht Gießen.

Ploch, Hellmann, Landrichter. Landger.-Assessor.

Besondere Bekanntmachungen.

209) Die Hundesteuer pro 1862 kann an den in den Steucrzetteln bemerkten Zahl­tagen im Monat Februar an Großherzog­liche Districts-Einnehmcrei entrichtet werden.

Gießen, den 30. Januar 1862.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen I. V. v. B.:

Weidig, Beigeordneter.

208) Der Pfandschein Nr. 61961 über 2 Oberröcke ist angeblich verloren worden. Da nun der Verpfänder das Pfand wieder einlösen will, so werden Diejenigen, die etwa Ansprüche daran bilden könnten, aus­gefordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst das Pfand verabfolgt werden wird.

Gießen, den 30. Januar 1862.

Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.

Feldstrafen - Erhebung bei dem Rent­amt Gießen.

199) Die Feld strafen von der VI. Pe- riebe v. I. können vom 1. bis 15. k. Mts. an den Zahltagen: Dienstags und Sam­stags, ohne Kosten bezahlt werden.

Gießen, am 28. Januar 1862.

Großherzogliches Rentamt Meßen. Melchior.