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für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 kr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags
2 st. — Auswärts abonnirt man sich bet allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
M 87. Mittwoch den 30» October 1861.
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, utib zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
F l e i s ch t a r e.
Ochsenfleisch
Kuhfleisch . . ......
Rinvfleisch .
Kalbfleisch
Schweinefleisch .......
Hammelfleisch . .......
Schaaffleisch ........
Leberwurst .
Bratwurst
Schwartenmagen .......
Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken .........
Dörrfleisch ........
per Pfund
H ff ff ff ft ff ff ff ff ff ff ff ff ff
ff ff ff ff ff ff ff ff ff
ff ff ff ff ff
kr. 16 14
12
10
Rindsfett
Nierenfett . . . . .
Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes
per Pfund ♦ ff ff
♦ ff ff
♦ ff ff
♦ // ff
17
14
10
20
24
18
20
30
26
22
B r o d t a r e.
Pfund
2 j ordinäres i % Gerste, und l .
4s Brod aus f % Korn-Mehl s "°!"yeno
2 gemischtes | % Waizen- und ( ß . b
4| Brod aus ) % Korn-Mehl s De,t^enD
Loth Quint
5 — Wasserweck .......
4 — Milchbrod ........
kr.
20
24
24
28
kr.
71
15
sz
17
1
1
2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fastenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein.
Amtlicher Theil.
B e k a n ir t m a n it g,
das Vorkommen falscher Großherzoglich Hessischer Grundrentenscheine a 5 fl. betreffend.
Seit Kurzem sind Nachbildungen von Großherzoglich Hessischen Grundrentenscheinen ä 5 fl. zum Vorschein gekommen, welche, obgleich sie bei nur einiger aufmerksamer Betrachtung als Nachbildung unschwer erkennbar, doch bei nur oberflächlicher Ansicht zur Täuschung wohl geeignet sind.
Diese falschen Fünf-Gulden-Grundrenten-Scheine befinden sich zwar mit den von uns unterm 11. November 1854 ausgegebenen, mit den facsimilia’s der Direktoren „Eckhardt" „Breidenbach" und auf der Rückseite mit dem Namen eines controlirenden Beamten „Backe" versehenen, bezüglich der Größe, der Farbe des Papiers (bläulich-grau) und des Schwarzdrucks in Uebereinstimmung, tragen aber, da sie offenbar aus einer Lithographie hervorgcgangen, das Gepräge der Unächtheit und Falschheit so unzweifelhaft, daß schon eine oberflächliche Vergleichung eines solchen unächtcn Scheines mit einem ächten auch dem ungeübten Auge den Eindruck der Nachbildung und Unächtheit hervorbringt, indem die Zeichnung unv der Druck, sowohl auf der Vorderseite, als auch, und zwar ganz besonders auf der Rückseite, so rauh, unvollkommen und wenig auSgearbeitet dem Auge erscheinen, daß die Unächtheit keineswegs bezweifelt werden kann.
Als specielle Merkmale der falschen Scheine, wodurch sie sich von den ächten unterscheiden, bezeichnen wir:
1) auf der Vorderseite:
a. das Großhcrzoglich Hessische Wappen unten zwischen Litera und Nummer in der Verzierung, als trockner Stempel, mit der Umschrift: „Großherzogthum Hessen" fehlt ganz, und zeigt der entsprechende Raum in der Verzierung glattes Papier.


