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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige, incl. PostauffchlagS 2 fl. Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

1OsA. Samstag den 28. December 1861.

Einladung zum Abonnement

auf das

Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.

Mit dem 1. Januar 1862 beginnt ein neues Abonnement auf das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage verbunden mit der Beilage:

Gemeinnützige Unterhaltungsblätter.

Ausgewählte Novellen und Erzählungen, Miscellen, Anecdoten re. re., die Anklagen und Urtheile der Asstsen, sowie des Provinzialstrasgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser Blätter.

Inserate finden durch die starke Aussage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg.

Der Pränumerationspreis ist für einheimische Abonnenten für das ganze Jahr 1 st. 36 kr., halbjährig ZL8 kr., einschließlich Bringerlohns; für auswärtige Abonnenten tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu.

Die Expedition des Anzeigeblattes für die Stadt und den Kreis Gießen.

Amtlicher T h e i l.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Parzellenvermeffung in der Gemarkung Burkhardsfelden, sowie die Regulirung der Flur- und Gewannwege daselbst.

Von rem Ortsvorstande zu Burkhardsfelden ist der Antrag gestellt, bei Gelegenheit der Parzellenvermessung eine Regulirung der Flur- und Gewannwege in der ganzen Gemarkung Burkhardsfelden vorzunehmcn.

Es wird daher ein Verzeichniß der Grundbesitzer der Gemarkung Burkbardsfelden mit Angabe ihres Güterbesttzes und Grund« steuerkapitals während der nächsten vier Wochen auf dem Bürgermeisterei-Büreau zu Burkhardsfelden offen gelegt fein, und wird Termin zur Abstimmung über die Frage: ob und in welchen Theilen der Gemarkung eine Regulirung der Flur- und Gewannwege stattfinden soll, auf Samstag den 1. Februar 1862,

Vormittags 10 bis Nachmittags 1 Uhr, in das Bürgermeisterei-Büreau zu Burkhardsfelden anberaumt.

Sämmtliche Grundbesitzer werden hierzu mit dem Anfügen eingeladen, daß die weder in Selbstpekson noch durch gehörig legt« timirte Bevollmächtigte Abstimmenden, nach Art. 30 des Gesetzes vom 24. December 1857, als für die Regulirung der Flur- und Gewannwege in der ganzen Gemarkung stimmend angesehen werden sollen.

Gießen, den 16. December 1861. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

K ü ch l e r.

Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.

Edictallsdung.

von Langd den förmlichen Concursprozeß erkannt. Alle Gläubiger desselben werden

2858) Großherzogliches Hofgericht der auf Mittwoch den 5. Februar 1862, Provinz Oberhessen hat am 16. November Vormittags 9 Uhr,

d. I. über das um 3243 fl. 1% fr. über- zur Anmeldung und Begründung ihrer For- schuldete Vermögen des August Braun i derungen entweder in Selbstverson oder durch

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gehörig Bevollmächtigte, sowie zur Geltend­machung etwaiger Vorzugsrechte bei sonst stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse geladen.

Gleichzeitig soll im Termin Maffecurator und Gläubigerausschuß erwählt, auch die