§. 2. Die Anstellung und nähere Jnstruirung des Botenpersonals, welches aus Inländern bestehen muß, dessen Belohnung und Entlassung, die DisciplinargerichtSbarkeit üoer vaffelbe, Vie Bestimmungen über Cautionsleistung u. s. w. werven der Postverwaltung in derselben Weise überlassen, wie dies hinsichtlich des übrigen untergeordneten Postdienst-Personals ver Fall ist.
Die Postverwaltung wirv jedoch, ehe sie zur Annahme eines Postboten schreitet, stets bei dem einschlägigen Kreisamte Erkundigungen einziehen, ob der Bestellung der in Aussicht genommenen Person wegen deren moralischen und politischen Verhaltens kein Hinderniß im Wege stehe.
Die Anstellungen können" übrigens nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalte der unbedingten, zu jever Zeit zulässigen Befug- niß zur Entlassung ohne Pension, Statt finden.
Von jeder Personalveränderung bezüglich der Postboten hat die Postverwaltung der betreffenden Regierungsbehörve alsbalv Nachricht zu geben.
Wenn die Großherzoglichen Behörden begründete Veranlassung erhalten, in die Zuverlässigkeit eines bestellten Postboten Zweifel zu setzen, oder denselben ces erforderlichen Vertrauens unwürdig zu erachten, so wird die Postverwaltung auf deßfallsige Eröffnung der Großherzozlichen Oberpostinspection nicht anstehen, an vessen Stelle einen in jever Beziehung würvigen Postboten anzunehmen; im Falle aber von letztgedachter Behörde die Renovirunz eines Boten wegen unangemessenen politischen Verhaltens desselben begehrt werden sollte, wirv von der Postverwaltung die Entlassung des Boren alsbalv und ohne den Nachweis specieller Thatsachen zu verlangen, verfügt werven.
Auf Beibehaltung Ver dermaligen Bezirksboten wirv Vie Postverwaltung vorzugsweise Rücksicht nehmen, insofern solche nach ihrem Ermessen die erforderliche Qualification besitzen und cautionsfähig sind, sodann die Geneigtheit, sich den an sie gestellten Be- dingungen zu fügen, vollständig bei vem betreffenden Zndivivuum vorhanden ist.(Fortsetzung folgt.)
Bekanntmachun g.
Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Gerichts-Accessisten Friedrich Krauskopf zu Gießen die Erlaubniß zur Uebernahme einer Agentur für die Feuerversicherungsbank in Gotha ertheilt worven ist.
Gießen, den 21. Februar 1861. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r._____________________________________________________________________
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Ein weißes Taschentuch, gez. R. 6., ein großer unv ein kleiner Gummischuh, ein Taschenmesser, ein buntes Taschentuch, ein Beutel, worin ein Taschentuch, mehrere große und kleine Schlüssel. — Zugelaufen: ein kleiner Spitzhund. — Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich balv zu melven.
Gießen, den 22. Februar 1861. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachung.
Forststrafen-Erhebung bei dem Rentamt Gießen.
383) Die Forststrafen vom I. Quartal l. J> können vom 1. bis 15. k. Mts. an den Zahltagen: Dienstags unv Samstags, ohne Kosten bezahlt werden.
Gießen, am 26. Februar 1861. Großherzogliches Rentamt Gießen.
Melchior.
Versteigerungen.
373) Montag den 4. März, Vormittags 10 Uhr,
werden in der Gendarmerie-Caserne dahier zwei ausrangirte Dienstpferde gegen baare Zahlung öffentlich versteigert.
Gießen, ven 23. Februar 1861.
Großherzogliches Gendarmerie - Divistons- Commando Oberhessen.
_______v. Hombergk, Rittmeister._______
Holzversteigerung.
380) Freitag den 1. März l. I.
soll in dem Garbenteicher Gemeindewalde nachverzeichnetes Holz, als:
8 Stecken Kiefern; Scheivholz,
8 „ „ Prügelholz,
7 „ „ Stockholz,
4075 Wellen „ Reisholz,
193 Kiefern-Stämme von 15 bis 50 Fuß Länge und 6 bis 17 Zoll Durchmesser, versteigert werden.
Der Anfang ist Morgens 9 Uhr am Beckerswalv.
Das Stammholz befindet sich im District Keunzgesberg, nächst der Grüninger Grenze, und die Versteigerung veffelben beginnt etwa um 12 Uhr Mittags.
Garbenteich, am 24. Februar 1861. Großherzogliche Bürgermeisterei Garbenteich.
Schwarz.
Kalkstein-Lieferung.
390) Momag ven 4. März d. I., ves Morgens um 10 Uhr,
soll die Lieferung von 10 Cubikklafter Kalksteinen aus den Brüchen zu Klein-Linden und Biber, in 10 Abtheilungen, jede ä 1 Cubikklafter , für die Ziegelei dahier auf dem Büreau ves Unterzeichneten wenigstnehmenv versteigert werden.
Rabenau, am 25. Februar 1861.
Der Rentmeister: ___________________W. Engel.
381) In der Nachlaßsache ver Ehefrau ves Philipp Reuter IV, vahier sollen Freitag ven 1. März d. Z., Vormittags 9 Ubr, in deren Wohnung:
3 Kühe, 2 Rinder, 1 Ziege, 8 Schaafe, eine Quantität Heu, Stroh, Dünger, Dickwurzeln, Wagen, Pflug und Egge, freiwillig öffentlich, erbvertheilungshalber versteigert werden.
Wieseck, den 25. Februar 1861.
Großherzogliches Ortsgericht Wieseck. Lang.
Holzversteigerung in den Domanialwaldungen der Großherzoglichen Oberförsterei Nieder-Weidbach, Forstamts Biedenkopf.
374) Montag den 18. März l. I., Vormittags um 9 Uhr anfangenv, sollen in dem Dvmanialwalddistrict Thalberg öffentlich an den Meistbietenden versteigert werven :
17 Stecken Eichen-Scheidholz,
33 „ „ Prügelholz,
81 „ „ Stockholz,
95 „ „ Reisholz unv
116 Stämme „ Bauholz von 9 bis 24 Zoll Durchmesser unv bis zu 55 Fuß Länge, 8888 Cubikfuß enthaltend.
Die Zusammenkunft finvet im Holzschlage statt. Roßbach, am 20. Februar 1861.
Großerzogliche Oberförsterei Nieder-Weidbach.
Bi er au.


