Abladeorte für Bauschutt rc.

2583) Auf dem Schoorwege zwischen dem Neuenweger und Wallthor darf kein Schutt mehr abgcladen werden.

Gießen, den 13. November 1861.

Großberzogliche Bürgermeisterei Gießen.

I. V. d. B.: Weidig, Beigeordneter.

Edirtalladung.

Oeffentliche Bekanntmachung.

2633) In Sachen

der Elisabetha, Ehefrau des Conrad Bech- linger von der Bieber, Klägerin

gegen

ihren unbekannt wo? abwesenden Ehemann, Beklagten,

Ehescheidung betreffend, wird die von Großherzoglichem Hofgerichts- Advocaten Dr. Muhl dahier, als Anwalt der Klägerin, bei uns eingereichke Klage, also lautend:

„Die rubricirten Litiganten gehören nach „Anlage 1 der evangelischen Kirche an „und wurden am 21. October 1858 „ehelich getraut. Der Ehemann hat sich „jedoch schon am 16. Juli 1859 heim­lich von seiner Ehefrau entfernt und es „ist seit dieser Zeit nach Anlage 2 keine „Kcnntniß von seinem Aufenthalte nach „Bieber gelangt. ' Wegen dieser bös- „lichen Verlassung verlangt seine Ehe- „frau Trennung der Ehe vom Bande „und sie hat mich laut Anlage 3 mit Er- „hebung der geeigneten Klage beauftragt."

„Ich bitte demgemäß,

„den Beklagten edictaliter zur Erklä­rung auf diese Klage unter dem ge- „hörigen Präjudize aufzufordern und „hiernach unter Verurtheilung desselben „in alle Kosten die Ehe der Litiganten „vom Banne zu trennen.

„Gießen, den 6. November 1861." dem Beklagten, Lessen Aufenthaltsort dahier unbekannt ist, durch Einrücken in öffentlichen Blättern mit der Auflage mitgetheilt, sich hierauf innerhalb 60 Tagen — vom ersten Erscheinen dieser Bekanntmachung in öffent­lichen Blättern gerechnet — so gewiß dahier zu erklären und etwa ihm zustehende Ein­reden geltend zu machen, als er sonst, unter Ausschluß hiermit, des thatsächlichen Inhalts der Klage für geständig erachtet und nach Antrag gegen ihn erkannt werden wird.

Gleichzeitig wird dem Beklagten eröffnet, daß jede weitere in dieser Sache ergehende gerichtliche Verfügung durch 14tägigen An- schlag an die Gerichtsthüre als ihm publi- rirt angesehen werden soll.

Gießen, am 14. November 1861.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, v. Rotsmann,

Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Versteigerungen.

2627) Künftigen Montag, den 25. d. Mts., sollen im Gießener Stadtwalde, Districten Tanne, Neumark, ZoUstockswälvchen re., nachverzeichnete Holzsortimente versteigert weroen, als;

1 Stecken Eichen-Scheidholz,

1 % „ „ Prügelholz,

2*/4 „ „ Stockholz,

100 Wellen „ Reisholz,

81% Stecken Kiefern-Prügelholz,

43% „ „ Stockholz,

4900 Wellen „ Reisholz,

725 „ Fichten- „

Zusammenkunft Morgens 9 Uhr auf dem Trieb.

Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft Zah­lungsfrist bis 1. April 1862.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenven Orte werden ersucht, dies den dortigen Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen, den 19. November 1861.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

I. V. d. B.:

Weidig, Beigeordneter.

2638) Mittwoch den 27. November und die folgenden Tage,

jedesmal Nachmittags 2 Ühr anfangend, sollen in der Wohnung der verstorbenen Frau Bierbrauer Loos in der Marktstraße verschiedene Möbeln, Bettwerk, Porzellan, Küchen- und sonstige Hausgeräthschaften, so­wie eine noch ganz gute Chaise, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Gießen, den 21. November 1861.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen.

In Verh. des Vorstehers: Weidig, Ortsgerichtsmann.

2637) Dienstag den 26. November, Nachmittags 1 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhause mehrere werthvolle Oelgemälde und sonstige Effecten gegen baare Zahlung versteigert werden. Die Gemälde werden schon vorher zur Ein­sicht ausgestellt.

Gießen, den 21. November 1861.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen.

In Verh. des Vorstehers: _______Weidig, Ortsgerichtsmann.

Möbel-Versteigerung.

2643) Montag den 2. December, Nachmittags 2 Uhr, , lasse ich im dritten Stock des Gasthauses zum Hirsch dahier die nachstehenden gut gehaltenen Möbeln öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung versteigern, als:

1 Schreibsecretär, 2 runde Tische, 2 Commoden, 6 Stühle, 1 Sopha, 1 Näh­tisch, 1 Nachttisch, 2 Kleiderschränke, 2 Bettstellen mit Matratzen von Sprung­federn, 2 Spiegel rc. ic., sowie ver­schiedene Küchengcräthschaften.

Gießen, den 21. November 1861.

Martin Lenz, Bäckermeister.

Feilgebotenes.

2619) Unterzeichneter erlaubt sich, de« verehrten hiesigen und auswärtigen Publikum hiermit sein wohlassortirtes Schuhlager, bestehend in allen Sorten Winterschuhen' Stiefeln, für Damen und Herren, mit und ohne Besatz, sowie alle Arten Kinderschuhe und Stiefelchen, in empfehlende Erinnerung zu bringen. Daniel Moog,

wohnhaft in der Schlostgasse.

2642) Reißzeuge

für Gewerb- und Realschulen, in großer Auswahl;

Luftkissen

für Kranke;

Depilatoire,

unschädliches Mittel, um Haare an Stellen, wo man selbige nicht wünscht, zu vertrei­ben, per Flacon 54 fr.;

Dentifrice universel, zur sofortigen Beseitigung der Zahnschmer­zen, per Flacon 36 fr.;

Tablettes de charbon aroma- tique,

gegen übelriechenden Athen», in Schachteln ll 36 fr.;

Rechtes Klettenwurzel-Oel, bekannt als das kräftigste und wirksamste Mittel, den Haarwuchs zu befördern und das Ausfallen der Haare zu verhindern, per Flacon 27 fr.;

Bimsstein - Seife

für Toilette und zum gewöhnlichen Ge­brauche, sowie zur gründlichen Reinigung der Haut, in Stücken ä 9 und 14 fr.; M. Lejenne's Frostballen-Seife, ein gutes, bequemes Mittel zur Heilung erfrorener Glieder, per Stück 12 fr.;

Fluide imperiale, einfaches, schnell wirfendes, unschädliches Haarfärbemittel, um graue oder rothe Haare natürlich schwarz oder braun zu färben, ohne daß es den gewöhnlichen fupferfarbe- nen Schein hinterläßt, per Etuis 1 fl. 28 fr.;

Feinste englische balsamische Zahntinctm,

zur schnellen, sichern Heilung des krank­haften, erschlafften Zahnfleisches und zur vorzüglichen Erhaltung der Zähne, per Flasche 1 fl. 12 fr.;

Recht englisches Gichtpapier,

bewährt gegen Gicht und Reißen in den

Gliedern, per 9 fr.;

Glycerine, ff. präparirt, welches rauher, spröder, aufgesprungener und schuppiger Haut sofort eine wohlthuende, geschmeidige, sammetartige Weichheit ertheilt, per Hlacon 18 fr.;

vorräthig bei Carl Frech.