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Gotha; B. Basel, , Kütz »■
§r. Hills, . ginbii). v. Fürth, hr. Dietz, Sehrt v',
Bei Fr.
für die
*
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mat: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags 2 fl. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jfä 7. Mittwoch den 23. Januar
die Provinzialhauptstadt Gieszen:
per Pfund
per Pfund
ff
ff
Brodtare.
bestehend
Korn-Mehl
ff
ff
ff
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ff
ff
ff
Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . , Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .
Rindsfett . . . . . Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für
Fleischtare.
2) Für die andern Städte und Drte des Kreises
ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Gerste- und ] . a < . Korn-Mehl s bestehend Waizen- und
ff ff
ff ff
ff ff
Pfund
21 ordinäres s % 4 i Brod aus j % 2/ gemischtes ( */2 4i Brod aus j ’/2 Loth Quint
5 — Wafferweck
4 — Milchbrod .
fr. 17 14 12
9 16 13 10 16 20 18 18 30 24 22
rt
fr. 20
24
24
28
fr.
7
14
8
16
1
1
befindlich "sein 3 ' -wer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1% Pfund Zugabe
Amtlicher Theil.
B e f a n n t m a ch n n g.
2lug dem Regierungsblatt Nr. 38 von 1860 haben die Großherzoglichen Bürgermeistereien zu publiciren:
^"anntmachung , die Militär-Durchmarsch- und Etappen-Conventivn zwischen der Großherzoglich Hessischen und der Könia- uch Preußischen Regierung betr. ö
Desgl. aus dem Regierungsblatt Nr. 39 von 1860: Verordnung, die Gewerbsteuer betr.
Desgl. aus dem Regierungsblatt Nr. 40 von 1860: Verordnung, die Gewerbsteuer betr.
B e k sr ßt W t m M eh tt W g-
die im Jahre 1861 zu veranstaltende Ausstellung von Gewerbserzeugnissen aus dem Großherzogthum Hessen betreffend.
m Beschluß p Diesjährigen Generalversammlung des Großherzoglichen Gewerbvereins, und mit höchster Genchmiauna Großherzoglichen Ministermms des Innern, soll im Monat September 1861 eine " 3
abgehMm?E>n"^ Ausstellung von Gewerbserzeugnissen des Grostherzogtbums Hessen
5r Ausstellung enthält die näheren Bestimmungen, unter welchen dieselbe stattfinden wird, und wurde
Anlo 3 t Gewerbeblatts vom l. I. S. 261, abgedruckt. Besondere Abdrücke dieses Programms, sowie Anmeldeformular! en fonnen sowohl von dem Secretariat des Großherzoglichen Gewerbvereins, als von ren Vorständen der


