Ausgabe 
23.1.1861
 
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Gotha; B. Basel, , Kütz »

§r. Hills, . ginbii). v. Fürth, hr. Dietz, Sehrt v',

Bei Fr.

für die

*

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mat: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags 2 fl. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

Jfä 7. Mittwoch den 23. Januar

die Provinzialhauptstadt Gieszen:

per Pfund

per Pfund

ff

ff

Brodtare.

bestehend

Korn-Mehl

ff

ff

ff

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ff

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ff

Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . , Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .

Rindsfett . . . . . Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

für den Kreis Gießen, und zwar:

1) für

Fleischtare.

2) Für die andern Städte und Drte des Kreises

ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

Gerste- und ] . a < . Korn-Mehl s bestehend Waizen- und

ff ff

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Pfund

21 ordinäres s % 4 i Brod aus j % 2/ gemischtes ( */2 4i Brod aus j/2 Loth Quint

5 Wafferweck

4 Milchbrod .

fr. 17 14 12

9 16 13 10 16 20 18 18 30 24 22

rt

fr. 20

24

24

28

fr.

7

14

8

16

1

1

befindlich "sein 3 ' -wer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1% Pfund Zugabe

Amtlicher Theil.

B e f a n n t m a ch n n g.

2lug dem Regierungsblatt Nr. 38 von 1860 haben die Großherzoglichen Bürgermeistereien zu publiciren:

^"anntmachung , die Militär-Durchmarsch- und Etappen-Conventivn zwischen der Großherzoglich Hessischen und der Könia- uch Preußischen Regierung betr. ö

Desgl. aus dem Regierungsblatt Nr. 39 von 1860: Verordnung, die Gewerbsteuer betr.

Desgl. aus dem Regierungsblatt Nr. 40 von 1860: Verordnung, die Gewerbsteuer betr.

B e k sr ßt W t m M eh tt W g-

die im Jahre 1861 zu veranstaltende Ausstellung von Gewerbserzeugnissen aus dem Großherzogthum Hessen betreffend.

m Beschluß p Diesjährigen Generalversammlung des Großherzoglichen Gewerbvereins, und mit höchster Genchmiauna Großherzoglichen Ministermms des Innern, soll im Monat September 1861 eine " 3

abgehMm?E>n"^ Ausstellung von Gewerbserzeugnissen des Grostherzogtbums Hessen

5r Ausstellung enthält die näheren Bestimmungen, unter welchen dieselbe stattfinden wird, und wurde

Anlo 3 t Gewerbeblatts vom l. I. S. 261, abgedruckt. Besondere Abdrücke dieses Programms, sowie Anmeldeformular! en fonnen sowohl von dem Secretariat des Großherzoglichen Gewerbvereins, als von ren Vorständen der