Ausgabe 
22.6.1861
 
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Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 36 fr., für Auswärtige, incl. PostauffchlagS 2 ff. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr., 1).

Jfä SO. Samstag den 22. Juni 1861.

Einladung zum Abonnement

auf das

Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.

Mit dem 1. Juli 1861 beginnt ein neues Abonnement für das zweite Halbfahr auf das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und SamstagS, an letzterem Tage verbunden mit der Beilage:

Gemeinnützige Unterhaltungsblätter.

Ausgewählte Novellen und Erzählungen, Miscellen, Anecdoten re. re., die Anklagen und Urtheile der Asstsen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser Blätter.

Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg.

Der Pränumerationspreis ist für einheimische Abonnenten für das ganze Jahr 1 st. 36 fr., halbjährig L8 ft., einschließlich Bringerlohns; für auswärtige Abonnenten tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu, und wollen sich dieselben wegen Bestellung des Blattes an die ihnen zunächst gelegenen Postämter wenden.

Die Expedition des Anzeigeblattes für die Stadt und den Kreis Gießen.

Amtlicher Th e i 1. )

Polizeiliche Bekanntmachung.

Die Bestimmung, wonach jeder Hauseigenthümer und Astervermiether in Gießen verpflichtet ist, von dem Einzuge und Abzüge Derjenigen, welchen sie Wohnungen vermiethet haben, der Polizeiverwaltungsbehörde binnen acht Tagen nach dem Einziehen oder Verlassen der Wohnung die Anzeige zu wachen, und Diejenigen, welche Andere bei sich in Schlafstellen aufnehmen, zur Anzeige binnen 24 Stunden verpflichtet sind, wird wiederholt zur Nachachtung bekannt gemacht.

Gießen, den 18. Juni 1861. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

____________________________________________________________Nover.______ _______,

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

1417) Die nachverzeichneten städtischen Gelder:

1) Holzsteiggelder, den 15. d. Mts. fällig gewesen,

2) Schulgelder aus den städtischen Schulen und der Realschule vom ersten Quartal 1861,

3) das erste Ziel Communalsteuer, 111

können in den ersten acht Tagen noch ohne Kosten zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden.

Gießen, am 17. Juni 1861. Der Stadt-Einnehmer: Enders.

1434) Die Stelle eines Dieners bei der Armen-Commission und der Pfand- und Leihanstalt dahier, mit welcher ein Gehalt von 310 fl., jedoch die Verpflichtung zu einer Cautionsleistung von 300 fl. verbun­den ist, soll anderweit besetzt werden. Eon-

eurrenzfahige hiesige Bürger haben ihre Gesuche um Uebertragung dieser Stelle bin­nen 8 Tagen dahier einzureichen.

Gießen, am 17. Juni 1861.

Die Armen-Commission der Stadt Gießen. Ebel.

1419) Durch die Wegleitung eines Brunnens ist die Passage durch das Dorf dis zum 30. d. Mts. gehemmt, jedoch von dem Gießener Weg aus links um dasselbe gestattet. Wieseck, den 17. Juni 1861.

Großherzogliche Bürgermeisterei Wieseck. Lang.