Anztigeblstt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 ft., für Auswärtige, incl. Postaufschlags 2 g. — Auswärts abvnnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).
JI& 76. Samstag den 21. September 1861.
Fleischpreise vom 21. September 1861 an:
1 Pfund Schweinenfleisch 17% fr. 1 Pfund Leberwurst 20 fr. 1 Pfund Bratwurst 24 fr. 1 Pfund Schinfen 26 fr.
1 Pfund Speck 30 fr.
Amtlicher T h e i l.
Zu Nr. K. G. 5224. Gießen, am 16. September 1861.
Betreffend: Die jährliche Aufnahme des Erndteertrags in sämmtlichen
Gemeinden des Großherzogthums, hier für das Jahr 1861.
Das
Großherjogliche Kreisamt Gieren
an
die Groscherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir werden Ihnen durch die Bezirfsboten die Formularicn für Aufstellung der Erndte-Uebersichten zugehen lassen und sehen der Vorlage der Letzteren bis spätestens zum 30. Oktober d. I. entgegen.
K ü ch l e r.
Bekanntmachung.
Die internationale Industrie- und Kunstausstellung in London im Jahr 1862.
Mit Bezugnahme auf meine frühere Bekanntmachung vom 14. Mai d. I. werden nunmehr die inländischen Künstler, Fabri- kanten und Gewerbetreibende, welche ihre Betheiligung bis jetzt noch nicht bei mir angemeldet haben, wiederholt aufgefordert, längstens bis zum 5. Oktober l. I. ihre Anmeldeerklärungen an mich gelangen zu lassen. Später erfolgende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Darmstadt, den 15. September 1861.
Der Großherzogliche Präsident des Gewerbvereins:
Eckhardt. Fink.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
Ein baumwollener Regenschirm (während des letzten hiesigen Jahrmarktes gefunden), ein braunes ledernes Täschchen, ein graues baumwollenes Taschentuch, ein Buch: „Der Schreib- und Lescschüler in der Elementarklasse der Volksschule", ein Schlüssel und ein Taschenmesser. — Die Eigentümer werden aufgefordert, sich bald zu melden.
Gießen, den 20. September 1861. Großherzogliche Polizciverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachung.
Die Vertilgung der Feldmäuse.
Kgr3 2088) Für die auf Rechnung der Stadt gelieferten Mäuse zahlt die Stadt- lasse die Vergütungen vom nächsten Dien- ■ stag an. Auch können für die Stadt von !
heute an gegen die seitherige Vergütung von 1 hlr. vom Stück Mäuse noch ferner geliefert werden.
Die Empfangnahme findet täglich von 2 bis 5 Uhr Nachmittags Statt.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Ebel.
Versteigerungen.
2074) In Sachen des Friede. Storch in Weckesheim, Klägers gegen Großherzog- l lichen Hofgerichts - Advocaten Briel dahier, ! bett. Vertragserfüllung, soll das dem Letz- ■ teren eigenthümlich zustehende in hiesiger


