Bekanntmachung.
Lieferung von Obstbäumen betreffend.
Einige Gemeinden des Kreises Grünberg bedürfen zur Anpflanzung an die Vicinalwege rc. 58 Stück Aepfel- und 86 Stuck veredelte Birnbäume, welche auf dem Soumissionswcge vergeben werden sollen. Diejenigen, welche diese Lieferung zu uver 9 gedenken, wollen sich unfehlbar binnen 8 Tagen, unter portofreier Eingabe, an das unterzeichnete Großherzogliche Kreisamt, m Adressebeifügung „Lieferung von Obstbäumen betreffend", wenden. Zugleich wird bemerkt, dasz die Lieferung nach Grunberg gewyey , deßhalb der Transportpreis bis dahin in der Anforderung mitbegriffen sein must, dast die Bäumchen gesund fein , gute ^urje haben, von den Wurzeln bis an die Beste mindestens 65" hoch sein und 1" Durchmesser haben müssen unv daß die hier; tn. stehende Lieferung bis längstens den 10. k. M. vollzogen sein muß, wobei noch für Uebernehmungslustige weiter angefugt wiro, kommenden Herbst, sowie im Frühjahr 1862 voraussichtlich noch weitere Lieferungen werden erforderlich werden.
Grünberg, am 12. März 1861. Großherzogliches Kreisamt Grünberg.
Gräff.
Vorstände der landwirthschaftlichen Bezirk-Vereine die geeignete Mittheilung gemacht. Es wird daher hier nur bemerkt, daß Anmeldungen zu diesen Preisen für Bullenkälber Vogelsberger Race nur hinsichtlich solü)er Kälber berücksichtigt werden können, die vor dem 1 April d I geboren werden und daß über den Tag der Geburt derselben Bescheinigung des betreffenden Großh. Burger- melsters und zwei» Mitglieder des landwirthschaftlichen Verein», oder zweier Mitgl.cver des Ortsvorstandes erwirkt und an unter- zeichnetes Präsidium ernagest!Vereine alljährlich bedeutende Zuschüsse zu Wiesen-Verbesserungen aus der Kasse des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen geleistet worden sind, so hat der Ausschuß beschlossen, xro 1861 nur 400 fl hierfür vorzusehen, auf welchen Eredit das Präsidium ferner ermächtigt wurde, solchen Wichnbauern, die zur weiteren Aus- bilvuna in ihrem Fach Reisen ^namentlich in das Siegen'sche) unternehmen wollen, Unterstützungen zu bewilligen. Personen, die eine solche Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, haben sich zeitigst an das Präsidium des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen zu wendem 1861 ^ll, wie seither, denjenigen landwirthschaftlichen Bezirksvereinen, die sich vor Feststellung
„rr, 1862 darum melden dem Präsidium den Nachweis über die früher bezogenen Unterstützungen erbringen und die Nerwenduna werdende Unterstützung erhalten foü, ein Dritttheil derjenigen Beiträge au»
52S3?werden, welche letzterer im Zahr 1860 aus dem betreffenden landw. Bezirksvere.n w,rklich^ugefloffen^si^rwei fluf bie Bekanntmachung des pomologischm Instituts zu Reutlingen, abgedruckt in Nr. 27 der v Jpitschrist vom Fabr 1860, ist bereits vom Präsivium unterm 21. Dezember v. I. eine Aufforderung an die
landwirthschaftlichen Bezirlsvereine zm Anmeldung von Personen ergangen, die so geeignet als willig sind, an der pomolog.schen an^atUiU8^eSc76& Lehrer und Anstalten bestimmt, welche ausschließlich landwirthschaftlichen
Unterricht zur Au gäbe sich stellen. Volksschullehrer, die durch Ertheilung landwirthschaftlichen Unterrichts m den Volksschulen zur Verbesserung der Landwirthschaft wirken, können von den betreffenden landwirthschaftlichen Bezirksvereinen Prämien erhalten, da die letzteren Mittel dazu^aush der Kasse des dieses Eredits durch die sehr dankenswerthe Erklärung des Großherzoglichen
Veterinärarztes Z^imrner zu Butzbach veranlaßt, daß er geneigt sei, einen Cursus über den Husbeschlag zu Butzbach zu eröffnen.- Ueber vie Bedingungen rur Theilnahme an diesem Unterricht wird eine besondere Bekanntmachung erfolgen.
ad 10 ^ Hierunter sind auch die Kosten für diejenigen Exemplare der landwirthschaftlichen Zeitschrift enthalten, welche auf Kosten des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen an Lehrer abgegeben werden, da unter den seitherigen Voraussetzungen (d> betr Lehrer müssen sich mit Landwirthschaft beschäftigen, zu den geringer befoldeten gehören und d,e landwirthschaftliche 3eitfd)nft muß Eigenthum der Schule bleiben, daher in das Inventar »der das Eigenthum der Schule eingetragen werden) auch ferner an Lebrer die landwirthschaftliche Zeitschrift auf Rechnung des oberhessifchen Provinz,al-Vereins verabfolgt werden kann.
ad 11 Zu Prämien für Einführung von reinem Schafvleh war seither ein Kredit von nur 50 fl. vorgesehen. Da m den letzten Fahren hierfür Prämien nicht mehr beansprucht wurden, so hielt es der Ausschuß für zweckmäßig, einen Crevit von 100 fl. ru diesem Zweck pro 1861 zu eröffnen, so daß nunmehr für Einführung reinen Schafviehes Prämien bi- zu 50 fl. verwilligt werden können Es ist fthr zu wünschen, daß besonders Gemeinden oder Schaftreibesitzer, deren Gemarkungen an solche Gemarkungen grenzen, n denen Reinvieh gehalten wird , auf Einführung von reinem Schasvieh bedacht sein möchten. Eine Anleitung durch Anwendung einer Lauge das mtt Grind behaftete Schafvieh gänzlich zu reinigen, ist bereits durch die landwirthschaftliche Zeitschrift veröffentlicht worden — Diejenigen Schäfereibesitzer, welche sich Anspruch auf eine Prämie wegen Einführung reinen Schafviehes erwerben, wollen "6» 2 srsrSÄÄ ms.» iÄo. - m,-.
Nutzen bringt (d^urch Beförderung der Befruchtung der Blüthen cultivirter Gewächse durch die Bienen), so wird diese Unterstützung des neuerdings sich gebildet habenden oberhessischen Vereins für Bienenzucht wohl gerechtfertigt erscheinen. —
Da nach den seitherigen Erfahrungen die Bekanntmachungen des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen namen l ch unter dem Bauernstand nicht o zur Kenntniß kommen, als es zu wünschen wäre und aus dieser Unkenntmß unberücksichtigt bleiben., Jo ersuckck das unterzeickmete Präsivium alle Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen dringend, vorzüglich die kle n ren Landwirthe, mit denen sie in Berührung kommen, namentlich auf die Prämien aufmerksam machen zu wollen, zu deren Ertheilung pro 1861 der Ausschuß des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen Kredit eröffnet hat. —
Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen.
Otto Graf zu Solms-Laubach.


