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verschie» für Her- eihwcisen nze unv ierrücken, Barrels ie Hanv- tn mein gsehlenve ann, er.
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htsmann.
941 Zwei moblirte Zimmer, mit Cabi-! Zähne, Neinigcn derselben, Einsetzenein-!
>t und Sovha, sind in Lit. A. Nr. 95 ! zelner Zähne sowohl, als ganzer Piecen
Die
(Gebisse), von ganz vorzüglicher Qualität, auf äußerst bequeme und leichte Art, nebst dem Plombiren, das in verschiedener Weise
ausgeführt wird.
Zahntinctur, sowie auch Zahnpulver zur Reinigung, Stärkung unv Erhaltung der Zähne und des Zahnfleisches, sind bei demselben zu haben.
Arme unv Unbemittelte erhalten Rath und Hülfe unentgeldlich.
Sprechstunden von 8 Uhr Morgens bis halb 1 Uhr Mittags und von 2 Uhr Nach, mittags bis 7 Uhr Abends.
Gießen, den 15. Januar 1861.
net und Sopha. , am Asterweg auf den nächsten Curs zu
liche Vortheile.
Zur unentgeldlichen Abgabe von Anträgen, sowie Ertheiluung näherer Auskunft, empfehlen sich bestens die Agenten: Gebrüder Landauer,
in Gießen.
vermiethen.
2309) Im Bapst'schen Hause, Lit. B. 29, sind der Hinterbau und 3 Zimmer des Vorderhauses zu vermiethen unv balv beziehbar.
90)
Vaterländische Feuer - Verstcherungs - Gesellschaft zu Elberfeld, gegründet im Jahre 1827 mit einem Garantie-Capital von 3,500,000 fl., übernimmt Versicherungen gegen Feuersgefahr auf Mobilien, Früchte, Vieh rc. zu billigen, festen Prämien, unv gewährt bei Versicherungen auf längere Dauer wcsent-
Vermischte Anzeigen.
Die Mitglieder des oberhessischen Bienen- Vereins im Bezirke Gießen werden benachrichtigt, daß von dem Seitens des Vereines bezogenen Werke des Baron v. Berlepsch drei Exemplare auf den Bezirk Gießen vertheilt worden sinv, welche bei den Herren Dkichert, Strack unv Krug zur Benutzung nach der Reihenfolge der Anmeldungen abgegeben werden.
99) Ein Märchen, welches kochen kann und mit allen häuslichen Arbeiten vertraut ist, kann sogleick in Dienst treten. Das Nähere bei der Exped. d. Bltts.
tzö W. Koch,
Zahnarzt,
104) Einem geehrten Publikum bringe ich hierdurch mein Geschäft im Decati- ren und Reinigen der Kleider von Flecken in empfehlende Erinnerung. Auch mache ich darauf aufmerksam, daß ich getragene Kleider an- und verkaufe, sowie ich auch neue Herrenkleider, Damen-Mäntel und Rädchen auf Verlangen anfertigen lasse, und sehe ich deshalb zahlreichen geneigten Aufträgen entgegen.
L. Ho sch, Decateur, Sonnenstraße Lit. B. Nr. 46.
53) Unterricht in der englischen Sprache wird ertheilt. Das Nähere bei der Exped. d. Bltts.
(nach Maßgabe höchster Verfügung des Großh. Hess. Ministeriums des Innern d. d. 26. November 1858 und von der me- dicinischen Fukultät der Großh. Hess. Lud- wigs-Universität zu Gießen im Juli 1860 approbirt),
Wohnt von heute an im Hause des Herrn Professor Dr. Braubach, Seltersweg Lit. C. Nr. 19, parterre.
Derselbe empfiehlt sich in allen vorkommenden Fällen bestens, soweit es die Zahnheilkunde berührt, sowie im Ausnehmen der
Geschäfts-Empfehlung.
56) Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß wir auf hiesigem Platze ein gemeinschaftliches Herrenklcidermacher-Geschäft unter der Firma :
„Schwaab & Schombev"
errichtet haben. Das uns seither geschenkte Zutrauen bitten wir uns auch fernerhin erhalten zu wollen.
Das Geschäfts-Local befindet sich im Hause des Friedrich Schwaab auf dem Seltersweg. Gießen, den 6. Januar 1861.
Friedrich Schwaab,
Georg Schomber.
Bekanntmachung.
Betreffend: Verwendung arsenikhaltiger Farben zu Anstrich und Tapeten für Zimmer.
Der nachfolgend abgedruckte Aufsatz wirv wiederholt zur Belehrung und Warnung zur allgemeinen Kenntniß gebracht, und den Großherzoglichen Bürgermeistern noch besonders aufgetragen, die Gemeindeangehörigen in geeigneter Weise hierauf aufmerksam zu machen.
Gießen, den 17. Januar 1861. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r.
Zur Belehrung und Warnung über die der Gesundheit schädliche Verwendung grüner und gelber arsenikhaltiger Farbe« auf groben (nicht satinirten) Tapeten unv zu Zimmeranstrichen. — Ungeachtet schon früher wiederholt in der Großhcrzoglich Hessischen Zeitung Nr. 177 vom 28. Juni 1845 rc., ver Darmstädter Zeitung Nr. 331 vom 29. November 1853, wie in anderen öffentlichen Blättern vor dem Gebrauche gifthaltiger Farben zur Auskleidung der Zimmerwände namentlich mit Schweinfurter Grün gewarnt worden ist, so sind doch diese Mahnungen seither nicht selten aus Unkenntniß übersehen worden. Nach dem Gutachten der Medicinalbehörde ist insbesondere den mit lebhaft grüner Farbe, als: Schweinfurter Grün, Mitiszrün, oder Wiener Grün bedeckten ordinären wohlfeilen Tapeten zu mißtrauen, welche sogar schon beim Auskleben neuer oder beim Abnehmen alter Tapeten den Arbeitern Entzündung und Geschwulst der unbekleideten Körpertheile (Gcsichk, Arme, Hände) erzeugten und namentlich bei Verwendung in Schlafzimmern für die Bewohner schon in manchen Fällen bedeutend innere Krankheitszustände zur Folge hatten, gleichwie dies auch bei bloßem Anstrich von dumpfen Schlaf- und Wohnzimmern der Fall sein kann, wenn solche feucht unv nicht täglich vollstänvig gelüftet werden können. Wenn auch bei gut geleimten feinen (satinirten) Tapeten, auf welchen die Farben ungleich fester gebunden sind, ein solcher Nachtheil weit weniger zu befürchten steht, so ist bei ihrer Verwendung koch immer Vorsicht zu empfehlen. — Ein leichtes Borprüfungsmittel in ver Hanv eines Jeven i|t übr genes das Verbrennen eines Stückchens solcher Tapeten oder einer Messerspitze voll von der angestrichenen Wand abgeschabter Farbe über der Flamme eines Lichtes. Entwickelt sich dabei ein weißlicher nach Knoblauch riechender Rauch, so ist starker Verdacht auf arsenikhaltige Farbe vorhanden. Am sichersten wird man indessen verfahren, wenn man eine solche Tapete seinem Ortsapotheker zur Prüfung übergibt.


