für die

Stadt und den Kreis Gießen.

1O1» Mittwoch den 18. December________________1861

Einladung zum Abonnement

auf das

Anzeigeblatt für die Stadt nnd den Kreis Gießen.

Mit dem 1. Januar 1862 beginnt ein neues Abonnement auf das Anzeigeblatt für^die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage verbunden mit der Beilage:

Gemeinnützige Unterhaltungsblatter.

Ausgewählte Novellen und Erzählungen, Miscellen, Anecdoten re. re-, die Anklagen und Urthelle der Assisen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser Blätter.

Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg.

Der Pränumerationspreis ist für einheimische Abonnenten für das ganze ^ahr 1 f». 36 kr., halbfahrw 48 kr., einschließlich Brinqerlohns; für auswärtige Abonnenten tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu.

Die Expedition des Anzeigeblattes für die Stadt nnd den Kreis Gießen.

Amtlicher Theil.

Polizeiliche Dekanntinachung.

Gefundene Gegenstände:

Ein brauner Schleier, ein blaues baumwollenes Halstuch, eine geräucherte Zunge und mehrere schlüssel. Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich balv zu melven. ,, , . . ,, _ .

Gießen, am 17. December 1861. Großherzogliche Polizerverwaltung der Provlnzralhauptstadt Gießen.

_____________Nover.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Edictaltadungen.

2858) Großherzoglichcs Hofgericht der Provinz Oberheffen hat am 16. November d. I. über das um 3243 fl. l'/2 kr. über- schuldete Vermögen des August Braun von Langd ven förmlichen Concursprozeß erkannt. Alle Gläubiger desselben werden auf Mittwoch den 5. Februar 1862,

Vormittags 9 Uhr, zur Anmeldung und Begründung ihrer For­derungen entweder in Selbstperson oder durch gehörig Bevollmächtigte, sowie zur Geltend­machung etwaiger Vorzugsrechte bei sonst stillschweigend erfolgenven Ausschlusses von der Masse geladen.

Gleichzeitig soll im Termin Massecurator und Gläubigerausschuß erwählt, auch die Güte versucht werden. Die Gläubiger, welche nicht erscheinen, oder nicht mit ge­nügenden Vollmachten vertreten sind, wer­

den überall den Beschlüssen der Mehrheit beipflichtenv angesehen.

Hungen, am 9. December 1861.

Großherzoglichcs Landgericht Hungen. H e n s l e r.

Oeffentliche Ladung!

2762) Die Katharina Winter aus Weiershausen, Justizamts-Bezirk Marburg, deren dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird zur Vernehmung in einer Unter­suchungssache als Auskunftsperson

auf ven 24. d. Mts., Morgens 9 Uhr, nochmals öffentlich geladen, vor unterzeich- nehm Justizamte zu erscheinen.

Die Ortsvorstände und alle öffentliche Diener, welche über den Aufenthalt der ic. Winter Kenntniß haben, werden ersucht, diese mit dieser Ladung bekannt zu machen,

und ven Aufenthaltsort an unterzeichnetes Gericht mitzutheilen.

Marburg, am 4. December 1861.

Kurfürstliches Justizamt I. Henckel.

__________________________vdt. Roemheld.

Besondere Bekanntmachungen.

2747) Diejenigen hiesigen Einwohner, welche im Laufe des Jahres Hunde an- oder abgeschafft haben, werden darauf aufmerksam gemacht, daß die deßfallsigen Declarationen bis zum 31. December d. I. bei der unter­zeichneten Stelle entweder schriftlich oder mündlich geschehen müssen. Abmeldungen nach dem 31. December finden bei Auf­stellung der Hundesteuerliste für 1862 keine Berücksichtigung.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

I. V. d. B.:

Weidig, Beigeordneter.