Samstag den 16. März

Bekanntmachung,

die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Winter-Semester 1860/61 betreffend.

533) Die in diesem Semester entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis den 23. d. Mts. mttrlstspec>. ficirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis den 4. Mai d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der DiSciplinar-Statuten zugewicscnen Vorzug verlieren.

Gießen, den 12. März 1861. Großherzogliches Universitäts-Gericht.

H a b e r k o r n. _____________________

Anztigeblstt

für die

Stadt und den Kreis Gießen

g 22. Samstag »en 16. Mae, 1861.

LL »».« .... M.u Mittwoch« n-

2 g. - Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. 3n Gießen bei der Erpedrtion (Eanzleiberg Llt. _______________

Gerichtliche und Privat-

Bekanntmachungen.

Edictalladungen.

311) Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhessen hat über das Vermögen des TapezierS Gg. Feldhaus zu Gießen den förmlichen Concursprozeß erkannt und ist von dem unterfertigten Gerichte Liquidations­termin auf

Freitag den 5. April l. I., Vormittags 9 Uhr, anberaumt worden. In demselben sind For­derungen jeder Art gegen den Cridar zur Geltung zu bringen, widrigenfalls ohne weiteres Präclusivdecret Ausschluß von der Masse erfolgt. Gleichzeitig soll in dem Termin die Güte versucht, ein Gläubiger­ausschuß und Massecurator erwählt werden und werden in diesen Beziehungen die nicht persönlich erscheinenden Gläubiger, resp. durch nicht gehörig legitimirte Bevollmäch­tigte vertretenen Gläubiger, als den Be­schlüssen der Mehrheit der anwesenden Gläubiger beitretenv angesehen.

Gießen, den 12. Februar 1861. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, vr. v. Schmalkalder, Stadtrichtcr. Stadtger. - Assessor.

162) Nachdem über das Vermögen des Ackermanns Stephan Groß und dessen Ehefrau Katharine, geborene Jmmcl in Langenstein der förmliche ConcurS erkannt worden ist, so werden sämmtliche Gläubiger! der Gemeinschuldner aufgefordert, ihre For- j derungcn im Termin

Donnerstag den 2. Mai d. I., Vormittags 9 Uhr, unter Vorlage der deshalbigen Beweisstücke beim Rechtsnachthcil der Ausschließung von der Masse gegen den bestellten Contradictor, Untergerichtsanwalt Embach dahier, anzu- melden und zu begründen.

Kirchhain, am 29. Januar 1861.

Kurfürstlich Hessisches Justizamt. Schimmelpfennig.

vdt. Bezzenberger.

Besondere Bekanntmachungen.

Geldairfnahmen bei -er Sta-t Gießen.

527) Bei der Stadt Gießen können Capitalien zu 3% Procent Zinsen mit Kün- digungsrecht und unter sonstigen günstigen Bedingungen jederzeit angelegt werden.

Anerbietungen nimmt die unterzeichnet, Stelle entgegen.

Gießen, den 13. März 1861. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

504) Für

hiesige Pferdebesitzer die Nachricht, daß die Landbeschäler auf der Station Grünbcrg angekommen sind..

Gießen, den 9. März 1861.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

D. Ebel.

Gesuchtes Loeal!

503) Die Stadt Gießen wünscht ein gesundes, Helles, passend gelegenes Local, in welchem Raum für den Unterricht von 70 Kindern ist, zu micthen und ersuchen wir diejenigen hiesigen Häusereigenthümer, welche ein solches Locol besitzen und leih­weise abgeben wollen, sich deshalb mit uns zubenehmen. Gießen, den 9. März 1861.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _____________D. Ebel._______

Oeffentliche Aufforderung.

454) Da der Jacob Naumann aus Naunheim im Kreise Gießen von da weg­ziehen und in die, der Bürgermeisterei Hau- sen im Kreise Friedberg angehörende Ge­meinde Oes, woselbst er sein HeimathSrccht, resp. seine Aufnahme als Ortsbürger er­worben, überziehen will, und demzufolge den Johannes Weimer zu Naunheim ermächtigt hat, den Erlös für sein veräußer- teS Vermögen zu erheben und die darauf haftenden Schulden zu bezahlen, so werden alle Diejenigen, welche rechtmäßige Forde­rungen an Jacob Naumann zu machen haben, aufgefordert, dieselben bei genanntem Joh. Weimer binnen vier Wochen, von heute an gerechnet, sogewiß geltend zu machen, als sonst, nach Ablauf dieser Frist, keine Rück­sicht mehr genommen werden wird.

Naunheim, den 6. März 1861. Großherzogliches Ortsgericht Naunheim.

Rühl.