b) flüssiges Wasserglas zur Wasche ves Weißzeugs,
c) Seife und Lichter (sind Proben einzuschicken),
d) Reiscrbesen (sind Muster einzuschicken),
e) Papier und sonstige Schreibmaterialien (sind Muster einzuschicken),
f) gebleichte und ungebleichte Leinwand, g) Handtücherzeug,
h) Hessenzwilch,
i) gebleichtes, ungebleichtes und dunkelblaues baumwollenes Garn,
k) wollene Bettteppiche,
1) Halstücher und Sacktücher für die Sträflinge und Baumwollwatten,
m) blaue Kittel, gestrickte Unterkamisöler, Halstücher, Hosen- und Westenzeuge für entlassen werdende Sträflinge (sind Muster einzuschicken),
n) Arbeitsutensilien für Schuhmacher, Schneider und Näherinnen,
o) Werkzeuge für Schlosser, Schreiner, Schuhmacher und Schneider,
p) Stahl, Eisen und Eisenwaaren, q) Schlösser und sonstige Beschläge, r) Farbwaaren und Droguerien, s) Leim (guter, wird vor Annahme probirt),
t) Seilerwaaren,
u) Nußbaum- und Palisanderfournire, v) Dielen, Latten und Räbmlinge, w) Bohlen in verschiedenen Holzsorten, x) Reißstämme,
y) Eichenholz zu Küferwaaren, 16 Stecken,
z) Bürstenbinderarbeiten,
aa) ungerissenes Stuhlrohr,
bb) Roßhaare,
cc) einfaches Fensterglas in verschiedenen Dimensionen,
dd) Cylinder und Dochte für Lampen, •
ee) Schleifsteine, Streichsteine u. Schiebsteine (Rutscher),
ff) Spiritus,
gg) ausgeschnittenes Leber zu Fußbekleidungen.
lieber Cie unter jedem Buchstaben verzeichneten Gegenstände ist eine besondere Soumission einzureichen. — Bedingungen, Proben und Muster sind in dem Directorial- Büreau an allen Wochentagen einzusehen. Unvollständige Soumissionen bleiben unberücksichtigt. Die Soumissionen müssen bis den 29. October l. I., Vormittags 10 Uhr, in den Soumissionskasten eingelegt fein.
Marienschloß, am 24. September 1861. Großherzogliche Landeszuchthaus-Direction.
Trumpler.
Güter-Verpachtung.
2226) Montag den 14. Octvber 1861, Nachmittags 2 Uhr,
sollen auf dahiesigem Rathhause die dem Großherzoglichen Regierungsrath Fvllenius zu Büdingen gehörenden Grundstücke auf 9 Jahre, von 1862 an bis incl. 1870, wobei drei Th eile Schäfereiberechtlgungcn im Wallpförter Feld, verpachtet werden, als: Flur Rr. oKlftr.
3/58 613 Acker am Schwalbachischen
Acker und Krofborfer Weg, 2. Ksse., mit Waizen besaamt, %5 565 Acker, links des Krofdorfer
Wegs, %!., 7,2. Klasse,
*%4o 145 § Acker an der Lehmkaute,
,4i 581 f 7,1., 7,2. Klasse,
39, Acker unterm Wiesecker
i 944 Weg, 2. Klasse, mit Korn
136 s besaamt,
39/138,5 2841 Acker daselbst, 2. Klasse,
139 337 s mit Korn besaamt,
s9/2o8 345 Acker, links des Wiesecker
Wegs, 3. Klasse, mit Korn besaamt,
Flur Nr. UlKlftr.
39/314 265 Acker am Wingert, rechts
der Chaussee, 4. Klaffe,
40/ 300/ Acker, links am Schwarz-
/84 85 320slachweg, 7,1., 7,2. Klasse, 4o/,78 76 Grabstück auf dem Sand,
7,1., 7,2. Klasse,
40/ ,, „ 76 § Grabstück daselbst, 7,1.,
/32ou-32oa 721 7,2. Klasse,
476l 28 Acker auf dem Warthweg,
4. Klaffe,
41/ Acker zwischen der Marbur-
/175 ’ fiq9 ger und Casseler Straße, 176 V/,3., 7,4. Klasse,
47lä,u. 8971 Acker hinter dem Rain,
183 224S 7,3, 7.4- Klasse,
42/6o 234 Acker über dem Sandfeld,
713, 7,4. Klaffe, mit Korn besaamt,
47i 3o 1025 Acker am Steinkautcr Weg, 7,2, 7,3. Klasse,
44/, 886 Acker auf den Fluthgraben
am Weg, 7-2, 7.3. Klaffe, 44/65 1256 Acker auf den Weg, der
vor der Steinkaute herun- zieht, 7,2, 7,3. Klaffe,
44/74 1030 Acker am grünen Weg, 7,2,
7,3. Klasse, mit Waizen besaamt,
47, 432 Acker am Badenburger Fuß
pfad, %3, 7-4- Klaffe, 46/16o,5 692 Acker in der Lichtenau, auf
den Fluthgraben, Ti2-, 7,3. Klasse, mit Korn besaamt.
Die Verpachtungsbetingungen werden im Verpachtungstermin bekannt gemacht; auch können solche vorher bei mir eingesehen werden.
Gießen, den 3. Oktober 1861.
In Auftrag:
C. Weidig, Ortsgerichtsmann.
Z Versteigkning in dein Psimdhmlse zu Gießen.
Montag den 21. October, Nachmittags 2 Uhr,
sowie an den durch die Schelle weiter bekannt gemacht werdenden Tagen, sollen in dem hiesigen Pfandhause die bis Ende Juni d. I. verfallenen, in dem dazu bestimmten Termin weder eingelösten, noch erneuerten Pfänder, wie solche in nachfolgendem Verzeichniß enthalten sind, gegen gleich baare Zahlung meistbietend versteigert werden. Zugleich wird noch bemerkt, daß Einlösungen verfallener, zur Versteigerung kommender Pfänder in dem Versteigerungstermin nur gegen sofortige baare Zahlung bis längstens Morgens 10 Uhr bewerkstelligt werden müssen. Umschreibungen verfallener Pfänder, sowie neue Verpfändungen und Einlösungen nicht verfallener Pfänder, können an den Versteigerungstagen nicht vorgenommen werden.
Das Zuschlägen von Pfändern an die resp. Eigenthümer ist zwar zulässig, es muß in solchen Fällen aber der Pfandschein vorgezeigt und der Betrag sofort bezahlt werden.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, den Versteigerungstermin in ihren Gemeinden bekannt machen lassen zu wollen.
Gießen, den 10. Oktober 1861. Die Pfandhausverwaltung.
Bieler. Pfeil.
Verzeichnest
der am 21. October zur Versteigerung kommenden verfallenen Pfänder.
Nr.
Rr.
Nr.
42465 1 silberne Taschenuhr
42678 2 Ueberzüge, 2 Kissenzüge
43192 2 Tischtücher, 6 Servietten
42520 1 Ueberzug, 2 Kiffenzüge, 1 Collier
42744 1 Zinnschüssel, 3 Teller, 2 Ser
43472 2 Betttücher, 1 Halstuch
42579 2 Tischtücher, 3 Hemden, 1 Hand
vietten
43486 2 Tischtücher, 5 Handtücher
tuch
43046 1 Rest Bettzeug
43487 1 Frauenrock, 2 Tischtücher, 1
42631 1 Tischtuch, 1 Halstuch
43167 1 Halstuch
Handtuch


