Ausgabe 
11.9.1861
 
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für die

Stadt und -en Kreis Gießen.

Trscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 kr., für Auswärtig-, incl. Postaufschlags

2 ff. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der «rpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

7A, Mittwoch den 11. September 1861.

Polizertaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

die Provinzialhauptstadt Gießen:

per Pfund

per Pfund

n

II

B r o d t a r e.

II

Pfund

II

II

41 2 ( 4i

Loth 5 4

II

II

II

II

Rinvsfett . . . . . Nierenfett Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

ordinäres s */, Brod aus ( % gemischtes s V- Brod aus ) % Quint

Wasserweck Milchbrov

1) für tare.

2) Für die andern Städte und Orte des Kreises

ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

Gerste- und / b ß b b Korn-Mehl , e9enc

Waizen- und j b b b

Korn-Mehl s "°'"^nd

kr.

17

14

12

10

17

15

10

18

22

18

20

30

24

22

II

II

Fleisch

Ochsenfleisch ..... Kuhfleisch Rindfleisch ...... Kalbfleisch Schweinefleisch .... Hammelfleisch ..... Schaaffleisch Leberwurst .... Bratwurst ...... Schwartenmagen .... Blutwurst geräucherter Speck .... Schinken Dörrfleisch .....

fr.

20

24

24

28

kr.

7

14

8 16!

1

1

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1'/, Pfund Zugabe befindlich sein.

Amtlicher T h e i l.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Die Vertilgung der Feldmäuse, hier das Tödten der im Felde betroffenen Katzen betreffend.

Mehrere namhaft gemachte Jagdpächter des Kreises Gießen haben seit Kurzem viele Katzen, welche durch die unerhört große Menge Mäuse in's Feld gelockt worden waren, tobt geschossen, resp. durch ihre Hunde tobt gehetzt.

In der jetzigen Zeit können die Katzen der Jagd schwerlich Schaven verursachen, es kann nur von großem Nutzen sein, wenn man sie im Wegfangen der Mäuse nicht stört, wogegen vie Landplage größer werben würde, wenn man statt der Mäuse die Katzen vertilgte.

Wir erwarten daher, daß das fernere Tödten der Katzen unterbleibe.

Gießen, den 9. September 1861. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Gerichtliche und Privat -Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachung.

Den Rekrutirungsrath für 1861.

2057) Diejenigen Personen, welche Re­klamationen bei dem vom 14. bis 18. Octo­

ber d. I. hier versammelten Rekrutirungs- rathe vorbringen wollen, werden auf das im Anzeigeblatt Nr. 72 des Kreises Gießen er­lassene Ausschreiben Großherzoglichen Kreis­

amts Gießen vom 4. September d. I. noch besonders verwiesen.

Gießen, den 9. September 1861. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Ebel.

W*- ros iH*-