für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 36 ft., für Auswärtige, incl. Postaufschlags
2 a.— Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).
M 81 Mittwoch den S. October 1861.
Die Polizeitaren für den Kreis Gießen bleiben unverändert.
Amtlicher T h e i l.
Bekanntmachung.
Bon dcm Herrn Prinzen Ferdinand zu Solms-Hohensolms-Lich, als Grundbesitzer der Gemarkung Ettingshausen, ist der Antrag gestellt, bei Gelegenheit der Parzcllenvcrmessung daselbst eine Regulirung der Flur- und Gewannwege in der ganzen Gemarkung Ettingshausen vorzunebmen.
Es wird deshalb ein Berzeichniß der Grundbesitzer der Gemarkung Ettingshausen mit Angabe ihres GüterbcsitzeS und Grund- steuer-Capitals während der nächsten vier Wochen auf dem Bürgermeisterei-Bureau zu Ettingshausen offen gelegt sein, und wird Termin zur Abstimmung über die Frage, ob und in welchen Theilen der Gemarkung eine Regulirung der Flur- und Gewannwege eintreten soll, auf
Montag den 11. November d. I., Vormittags 10 bis Nachmittags 2 Uhr, in das Bürgermeisterei-Büreau zu Ettingshausen anberaumt.
Sämmtliche Grundbesitzer werden hierzu mit dem Anfügen eingeladen, daß die weder in Selbstperson noch durch gehörig legi- timirte Bevollmächtigte Abstimmcnden nach Art. 30 des Gesetzes vom 24. December 1857 als für die Regulirung der Flur- und Gewannwege in der ganzen Gemarkung stimmend angesehen werden sollen.
Gießen, den 28. September 1861. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
2225) Die verehrlichen Mitglieder des Spar- und Leihkasse-Vereins werden zu der
Samstag den 26. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, in dem Rathhaus dahier stattfindenden Hauptversammlung eingelaven. Gießen, am 1. October 1861. Der Director der Spar- und Leihkasse:
____________________________________H a b e r k o r n.
2424) Nachverzeichnete städtische Gelder:
1) das 3. Ziel Communalsteuer,
2) Holzsteiggelder (VI) am 1 October fällig gewesen,
3) Heugrasgelder, daselbst fällig,
4) Steiggelder von jungen Obstbäumen, von Waldnebennutzungen und von Baumaterialien vom alten Schlachthaus,
können in den ersten acht Tagen ohne Kosten zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden. Gießen, am 3. October 1861. Der Stadt-Einnehmer:
Enders.
Besteuerungs-Verhältnisse.
2144) Das Berzeichniß der im Laufe des Jahres 1861 ganz neu erbauten, sowie der durch Bauveränderungen im Werthe erhöhten oder verminderten und der ganz ab
gegangenen Wohnhäuser und Gewerbsanlagen, endlich das Berzeichniß der seit dem 1. August 1860 bis Ende Juli 1861 vorgekommenen Culturveränderungen liegt auf hiesigem Rathhause
vier Wochen lang
zur Einsicht der Betheiligten offen.
Gießen, den 23. September 1861.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Ebel.


