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für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags 2 st. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
JVs. 12. Samstag den 9. Februar 1881.
Amtlicher T h e r l.
Bekanntmachung,
die Entlassung der außerordentlichen Aufgebote in Bezug auf die Verhältnisse der Militärpflichtigen und Einsteher betreffend.
(Schluß.)
Muster 1.
Geschehen den 12. Januar 1861
vor Groszherzoglichem Kreisamt Worms.
Heute erschien der Militärpflichtige vom 2. Aufgebot 1859
Ludwig Saal aus Pfiffligheim, Kreises Worms, welcher durch die von seinem Vater Georg Saal ebendaher zur Einstandskasse bezahlte Vertretungssumme einen Stellvertreter erhalten hat, und erklärte:
er wünsche von dem ihm nach Art. 4 des Stellvertretungsgesetzes vom 14. Juli 1851 zustehenden Rechte, den Betrag der Einstandssumme für so viel ganze Jahre, als seine Militärpflicht noch dauere, zurückzuempfangen, und verpflichte sich gegen Auszahlung dieses Betrages an seinen obengenannten Zahler der Vertretungssumme (Einsteller) den Rest seiner Dienstpflicht wieder selbst zu übernehmen.
Der von ihm präsentirte und angenommene Einsteher Johannes Wolz aus Friedberg sei hiermit einverstanden (oder: der von ihm präsentirte Einsteher sei nicht zur Verwendung gekommen, oder: er habe keinen Einsteher präsentirt.)
Den erhaltenen Freischein gebe er hierbei zurück,
(oder: er habe keinen Freischein erhalten, verzichte übrigens auch auf die in einem solchen ausgcdrückte Befreiung von der Militärpflicht.)
Vorgelescn und genehmigt, und von Ludwig Saal (sowie von dem miterschienenen Einsteher Johannes Wolz) unterschrieben.
(Unterschrift des präsentirten und Unterschrift des Militärpflichtigen.
angenommenen EinsteherS.)
Muster 2.
Geschehen den 12. Januar 1861
vor Großherzoglichem Kreisamt Dieburg.
Heute erschien der Militärpflichtige *) vom 2. Aufgebot 1859
Peter Schneider von Groß-Umstadt, Kreises Dieburg,
welcher durch Zahlung der Vertretungssumme zur Einstandskasse im Militärdienst vertreten worden ist, uud erklärte:
er wolle von dem im Art. 4 des Stellvertretungsgesetzes vom 14. Juli 1851 ihm cingeräumten Rechte, den Betrag der Einstandssumme für so viel ganze Jahre, als seine Militärpflicht noch dauere, zurückzuempfangen, keinen Gebrauch machen.
Der von ihm präsentirte und angenommene Einsteher Friedrich Müller aus Semd sei hiermit einverstanden und bereit, ihn auf die Dauer seiner Militärpflichtigkeit auch ferner zu vertreten,
- (oder: der von ihm präsentirte Einsteher sei nicht zur Verwendung gekommen,
oder: er habe keinen Einsteher präsentirt.)
Vorgelesen und genehmigt und von Peter Schneider (und dem miterschienenen Einsteher Friedrich Müller) unterschrieben.
(Unterschrift des präsentirten und Unterschrift des Militärpflichtigen.
angenommenen Einftehers.)
*) Diese Erklärung kann für den M ilitärpflichtige n auch von dessen Einsteller (Zahler zur Einstandskaffe) abgegeben werden.


