für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags 2 st. Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jjo 216» Samstag -en 8. Juni 5.SG1*
Amtlicher T h e i l.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Die Garten- und Feldbesitzer werden hiermit aufgefordert, binnen 14 Tagen Bäume, Sträuche und Hecken von den Raupennestern zu reinigen, bei Vermeidung der im Art. 80 des Feldstrafgesetzes angedrohten Straft.
Gießen, den 7. Juni 1861. Großherzogliche Polizerverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
N o v«-r.—-
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
EdictaNsdungen.
Oeffentliche Aufforderung.
1286) Bierbrauer Wilhelm Heyer von hier hat bei Gericht seine Ueberschul- dung angezeigt. Alle Diejenigen, welche Forderungen an denselben, beziehungsweise an das von ihm seither betriebene Geschäft, zu bilden haben, werden hiermit aufgefor- bert, dieselben sogewiß binnen 3 Wochen bei unterzeichnetem Gerichte anzumelden, als sie sonst bei dem aufzunehmenden Status nicht berücksichtigt werden. Ferner wird den Schuldnern des Rubricaten hiermit eröffnet, daß sie bei Meidung doppelter Zahlung nur noch an den demnächst von dem Gericht bestellt werdenden Massecurator Zahlung leisten dürfen.
Gießen, den 19. Mai 1861.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
1155) Nachdem der Kaufmann Jacob Stelzner von hier die Ueberschuldung seines Vermögens angezeigt hat, so werden dessen Gläubiger hiermit öffentlich geladen, in dem auf den 13. künftigen Monats, Morgens 10 Uhr, anher angesetzten Termin ihre Forderungen summarisch anzumelden und dem alsbald stattfindenden Güteversuch beizuwohnen, wobei die nicht Erscheinenden als dem Beschlüsse der Mehrzahl beitretend angesehen werden, eventuell haben dieselben sich auch über die Wahl eines definitiv zu bestellenden Kurators der Masse, als welcher
vorläufig der Expedient Georg Seng dahier bestellt ist, zu verständigen.
Marburg, am 13. Mai 1861.
Kurfürstliches Justiz-Amt I.
1094) Der am 31. December 1773 geborene Johann Heinrich Becker von Niederklein, welcher seit Ende des vorigen Jahrhunderts von dort abwesend gewesen ist, ohne von seinem Aufenthalte Kunde zu geben, oder dessen Rechtsnachfolger, werden hierdurch aufgefordert, im Termin den 2. August d. I. ihre Rechte an dem in Nieder- klein befindlichen Grundvermögen des Abwesenden geltend zu machen, widrigenfalls Johann Heinrich Becker für todt erklärt und sein Nachlaß seinen nächsten Erben, welche in diesem Termine auftreten werden, überwiesen werden wird.
Kirchhain, am 4. Mai 1861.
Kurfürstliches Justizamt. Schimmelpfennig.
vdt. Bezzenberger.
Versteigerungen.
1315) Dienstag den 23. Juli, Nachmittags 2 Uhr,
soll die Hofraithe, zum Nachlasse des Levi Callmann Reis gehörend, als:
Flur Nr. DÄlftr.
ygsl 23 Hofraithe in der Wallthor- straße, in Vorder- und Hinterhaus bestehend, mit Grund und Hofraum, gibt 18 fr., auf dahicsigem Rathhause, unter den als
dann bekannt gemacht werden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden.
Gießen, den 5. Juni 1861. Großherzogliches Ortsgericht Gießen.
Ebel.
Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde.
1300) Montag den 10. Juni 1861, von Vormittags 9 Uhr an,
soll in deip Gießener Stadtwalve, Distrikt Hangelstein, nachverzeichnetes Holz öffentlich versteigert werden, als:
75 Stecken Buchen-Prügelholz,
53 „ „ Stockholz,
7850 Wellen „ Reisholz,
3 Stecken Eichen - Scheidholz,
14 „ „ Prügelholz,
67« „ „ Stockholz,
650 Wellen „ Reisholz,
1 Eichen-Stamm mit 14 Cubikfuß.
Die Zusammenkunft ist auf der Chaussee nach Lollar, am Daubringer Weg.
Zahlungsfrist gegen Bürgschaft bis 1. Oktober d. I.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen.
Gießen, am 3. Juni 1861. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Ebel.
1282) Dienstag den 11. Juni, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhaus die den Erben des Joh. D. Stamm gehörenden


