Ausgabe 
7.9.1861
 
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M 72

Samstag den 7. September

1S61

Heinze

Gießen, am 4. September 1861.

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Kreise Alsfeld und Grünberg

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endlich diejenigen

Vorstehendes haben Sie alsbald

tember d. I. berichtlich anzuzeigen.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen

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Pietsch, Regierungs-Rath.

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Sollte Einer over der Ankere von den Militärpflichtigen, die bei der diesjährigen Musterung im Kreise Gießen nicht erschienen und als dem Gesetz ausgewichen notirt worden sink, in seine Hcimath zurückgekehrt sein, so haben Sie kiese Leute an den Rekru- tirungsrath vorzuladen und unö von dieser Vorladung sofort Anzeige zu machen.

Diejenigen Leute, welche ohne das vorgeschriebene Signalement vor dem Recrutirungsrath erscheinen, haben sich der Abweisung zu gewärtigen, was ebenfalls bekannt zu machen ist.

Den Empfang dieses Ausschreibens und die erfolgte Bekanntmachung kessen Inhalts haben Sic längstens bis zum 20. Sep- ~ ' In Verhinderung des Kreisraths :

von der Masse ihre Ansprüche jeglicher Art, gehörig specificirt, mit Angabe etwaiger Vorzugsrechte und unter Vorlage der Ur­kunde dahier anzuzeigen.

Zugleich soll in diesem Termin ein Arrangement versucht, ein Curator und ein

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs ttnb Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fi. 36 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags 2 st. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Arpeditivn (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).

Zu Nr. K. G. 5005.

Betreffend: Den im Jahr 1861 abzuhaltenden Rekrunrungsrath Provinz Oberhessen.

Biedenkopf unk Lauterbach, Büdingen, Nidda unk Schotten Friedberg unv Vilbel, Gießen und Vöhl

V: Hr. brügge. Gastw. con. v.

ist, den Concursprozeß erkannt; deßhalb werden alle Gläubiger desselben aufgefor­dert, im Termin

Montag den 7. October l. I., Vormittags 9 Uhr,

bei Meldung stillschweigenden Ausschlusses

Edirtslladung.

1857) Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhessen hat über das Vermögen des Färbers Carl Zinser zu Gladenbach, Welches um 1110 fl. 5'/2 fr. überschuldet

October //

die Groscherzoglichen MrgermePereien des Kreises.

In der Provinz Oberhessen werden die Sitzungen des RekrutirungSrathS vom 1-51. bis zum 18. Oktober l. I. abge­halten und es sollen

-Affeff. u. Fr. Apolh. tm. v.

Vorstehendes haben Sie alsbald in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und weiter bekannt zu machen, daß alle zur Musterung des laufenden Jahres gehörigen Militärpflichtigen des Kreises Gießen, sowohl die, welche speciell geladen werden, als auch die, welche ohne Einladung aus freiem Willen vor dem Rekrutirungsrath erscheinen und daselbst Reclamationen vorbringen oder einer ärztlichen Untersuchung sich unterziehen wollen, den 18. Oktober l. I., Morgens halb acht Uhr, auf dem Regierungsgebäude dahier, versehen mit einem versiegelten von der betreffenden Großherzoglichen Bürger­meisterei ausgestellten Signalement ihrer Person und allen sonstigen für ihre Reclamation sprechenden Beweismitteln (Zeugnisse der Acrzte, Schullehrer, Geistlichen, Ortsvorstände, glaubhafter Privatpersonen, deren Zeugnisse jedoch gerichtlich beeidigt sein müssen) sich anzumelken haben. Ferner haben alle bei der letzten Truppenergänzung von ken Regimentern und Corps als untauglich ic. zurückgewiesenen Rekruten, welche zur definitiven Entscheidung über ihre Tauglichkeit oder Untauglichkeit bei dem Rekru­tirungsrath erscheinen müssen, ebenfalls mit einem verschlossenen von der betreffenden Bürgermeisterei ausgestell­ten Signalement ihrer Person und dem vom Militär erhaltenen vorläufigen Entlassungsschein den 18. October l. I., Morgens halb acht Uhr, in demselben Locale sich emzufinden.

für die

Stadt und den Kreis Gießen

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