Ausgabe 
6.7.1861
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 ft., für Auswärtige, incl. Postaufschlags 2 ff. Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

.N M. Samstag -en 6. Juli 1861.

Amtlicher Theil.

Preisvertheilung für ausgezeichnetes Rind- und Schafvieh in der Provinz Oberhessen im Jahr 1861.

Nach Beschluß des Ausschusses des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen wird in diesem Jahre in der Provinz Ober­hessen nur eine Preisvertheilung stattfinden, und zwar zu Lich Mittwoch den 17. Juli.

Zur Beförderung der Viehzucht sind ausgesetzt:

1) Für die besten, zur Zucht schon tauglichen, Bullen Preise von 1530 fl. und für die besten jungen Bullen, mindestens 1 Jahr alt und schon v/4 Jahr Eigenthum des Besitzers, Preise von 1015 fl.

2) Für Rinder eigener Nachzucht von 23 Jahren, die entweder sichtbar trächtig sind oder erst kürzlich gekalbt haben, Preise von 1020 fl. J

3) Für ausgezeichnete Schafböcke Preise von 610 fl.

Bezüglich der Prämiirung der Schafböcke wird bemerkt, daß bei zur Zucht verwendeten Böcken die Preisbewerber von den betreffenden Bürgermeistereien aufgestellte Zeugnisse über das Schurgewicht beizubringen haben. Auch wird Rücksicht darauf genom­men , ob der Bock rein von der Schafräude ist oder ob er zu dem sog. Schmeervieh gehört und unter sonst gleichen Umständen sollen Böcke, die rein erhalten sind, vorzugsweise berücksichtigt werben. Ueberhaupt wird nur wirklich prei swürd ig es Vieh bei der Preisvertheilung berücksichtigt werben.

Eigenthümern von preiswürbigem Vieh, welchen wegen starker Concurrenz keine Preise mehr zuerkannt werden können, wird auf Verlangen, wenn sie 2 Stunden oder weiter hergekommcn sind, als Wegentschädigung für Bullen 24 fr. und für Rinder 12 kr. für jede Stunde der Entfernung, für Bewerber jener Art aus Entfernungen über 4 Stunden aber noch für Uebernachten eine Zulage von 2 fl. auf einen Zuchtstier und 1 fl. auf eine Kalbin zugesichert.

Die näheren Bestimmungen für die Preisvertheilung sind:

Die Musterung beginnt Morgens um 8 Uhr und es haben bie Preisbewcrbcr Bescheinigungen ihres Bürgermeisters (auf stempelfreiem) Papier beizubringcn, worin bezüglich der Zuchtbullen bemerkt ist, daß sie auch wirklich zur Zucht verwendet werben und sich Dabei brauchbar erweisen, in Bezug auf junge Bullen, daß sie seit */4 Jahr dem Besitzer eigenthümlich gehören, in Bezug auf die Rinder, baß sie ver Eigenthümcr aus seinem Vieh nachgezogen hat.

Die Preisbewerbung ist an keine Kreis- ober Bezirksabtheilung gebunden.

Der Unterzeichnete bringt Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß und ladet die Vereinsmitglieder und alle Freunde der Land- wirthschaft zur Theilnahme an der Preisvertheilung ein.

Wesentlich könnte das Interesse an derselben erhöht werden, wenn, unabhängig von der Preisvertheilung, schönes Vieh und interessante Gegenstände der landwirthschaftlichen Industrie dem größeren Publikum zur Ansicht ausgestellt würben.

Laubach, den 13. Juni 1861.

Der Präsident des lanbwirthschaftlichen Vereins der Provinz Oberhessen:

Otto, Graf zu Solms-Laubach.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Edictallädung.

1094) Der am 31. December 1773 geborene Johann Heinrich Becker von Niederklein, welcher seit Ende des vorigen Jahrhunderts von dort abwesend gewesen ist, ohne von seinem Aufenthalte Kunde zu geben, ober dessen Rechtsnachfolger, werben hierburch aufgefordert, im Termin den 2. Au-I gust d. I. ihre Rechte an bem in Nieder- j

klein befindlichen Grundvermögen des Abwe- senben geltend zu machen, widrigenfalls Johann Heinrich Becker für tobt erklärt unv sein Nachlaß seinen nächsten Erben, welche in diesem Termine auftreten werden, überwiesen werden wird.

Kirchhain, am 4. Mai 1861.

Kurfürstliches Justizamt. Schimmelpfennig.

vdt. Bezzenberger.

Besondere Bekanntmachung.

Hast'sche Stiftung!

1528) Anmeldungen um Unterstützung aus obenbemerktem Vermächtniß können bis zum 14. Juli d. I. hier gemacht werden.

Gießen, den 2. Juli 1861.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Ebel.