Ausgabe 
5.10.1861
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 ft., für Auswärtige, inel. PostauffchlagS 2 st. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).

Jt? SO. Samstag den 3 October 1861.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Von dem Herrn Prinzen Ferdinand zu Solms-Hohensolms-Lich, als Grundbesitzer der Gemarkung Ettingshausen, ist der Antrag gestellt, bei Gelegenheit der Parzellenvermessung daselbst eine Regulirung der Flur- und Gewannwege in der ganzen Gemar­kung Ettingshausen vorzunehmen.

Es wird deshalb ein Berzeichniß der Grundbesitzer der Gemarkung Ettingshausen mit Angabe ihres Güterbesitzes und Grund- stcuer-Capitals während der nächsten vier Wochen auf dem Bürgermeisterei-Bureau zu Ettingshausen offen gelegt sein, und wird Termin zur Abstimmung über die Frage, ob und in welchen Theilen der Gemarkung eine Regulirung der Flur- und Gewannwege eintreten soll, auf

Montag den 11. November d. I., Vormittags 10 bis Nachmittags 2 Uhr, in das Bürgermeisterei-Büreau zu Ettingshausen anberaumt.

Sämmtliche Grundbesitzer werden hierzu mit dem Anfügen eingeladen, daß die weder in Selbstperson noch durch gehörig legi- timirte Bevollmächtigte Abstimmenden nach Art. 30 des Gesetzes vom 24. December 1857 als für die Regulirung der Flur- und Gewannwegc in der ganzen Gemarkung stimmend angesehen werden sollen.

Gießen, den 28. September 1861. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

K ü ch l e r.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Wegen eingetretener Saatzeit sind die Tauben von heute an bis zum 10. November bei Vermeidung der im Artikel 79 des Felvstrafgesetzes angedrohten Strafe in den Schlägen einzuhalten.

Gießen, am 4. October 1861. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

_________________________ Nover.

Gefundene Gegenstände:

Ein grauer Korb, eine bunte Plüschtasche, ein buntes seidenes Halstüchelchen, eine Peitsche, ein schwarzer Spitzenkragen, ein zweiklingiges Taschenmesser, eine Brille und ein Porte - Monnaie mit einigen Kreuzern und einigen Photographien. Die Eigen- thümer werden aufgefordert, sich bald zu melden.

Gießen, den 4. October 1861. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Gerichtliche und privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

2424) Nachverzeichnete städtische Gelder:

1) das 3. Ziel Communalsteuer,

2) Holzsteiggelder (VI) am 1. October fällig gewesen,

3) Hengrasgelder, daselbst fällig,

4) Steiggelder von jungen Obstbäumen, von Waldnebennutzungen und von Baumaterialien vom alten Schlachthaus,

können in den ersten acht Tagen ohne Kosten zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden.

Gießen, am 3. October 1861. Der Stadt-Einnehmer:

Enders.