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Anztigeblstt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags 2 si. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

In Frankfurt a. M. nimmt die Jäger'sche Buch-, Papier- und Landkartenhandlung Annoncen für uns entgegen.

.HZ, 2. Samstag den 3. Januar 1861.

Amtlicher Theil.

Betreffend . Die Verbesserung der Obstbaumzucht.

Es sollen einige junge Männer aus unserer Provinz auf Kosten des lanrwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen in der pomologischen Anstalt zu Reutlingen zu Baumwärtern ausgebildet werden.

Bewerber aus hiesigem Kreise haben sich binnen 3 Tagen bei Unterzeichnetem anzumelden und sich über Befähigung und guten Leumund durch Zeugnisse der Bürgermeisterei auszuweisen.

Gießen, den 4. Januar 1861.

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen:

K ü ch l e r.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Eine Halsbinde, ein Vorhemd, ein Paar Pelzstauchen, 1 fl. 42 fr. Geld, mehrere große und kleine Schlüssel, ein Zielscheit von einem Wagen. — Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich bald zu melden.

Gießen, den 4. Januar 1861. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover, Polizei-Rath. _____________________

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachung.

13) Die Schulgelder pro IV. Quartal 1860 aus den Stadtschulen und der Realschule können in den ersten acht Tagen ohne Kosten bezahlt werden.

Gießen, am 3. Januar 1861. Der Stadt-Einnehmer:

Enders.

Edirtallsdungen.

2889) Nachdem Großherzogliches Hof­gericht der Provinz Oberheffen über das um 291 fl. 3 kr. überschuldete Vermögen des Georg Wagner II. zu Crumbach den förmlichen Concursprozeß erkannt hat, so werden nunmehr alle Diejenigen, welche Ansprüche an das genannte Vermögen zu bilden vermeinen, aufgefordert, solche im Termin

Freitag den 8. Februar 1861, Morgens 10 Uhr, bei dahiesigem Gericht sogewiß anzumelden, zu begründen und etwaige Vorzugsrechte geltend zu machen, als sie sonst stillschwei- gends — ohne besonders zu erlassendes

! Präclustvdecret — hiermit ausgeschlossen ; werden, keine Befriedigung aus der Con- cursmaffe zu erwarten haben. In diesem Termin soll zugleich angelegentlichst die Güte versucht, sodann ein Gläubigeraus­schuß gewählt und ein Massecurator ernannt werden. Die nicht erschienenen Gläubiger oder deren nickt gehörig legitimirten Ver­treter werden hierbei als den von der Mehr­zahl der erschienenen Gläubiger gefaßten Beschlüssen beigetreten angesehen.

Gießen, den 4. December 1860.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, v. Rotsmann, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

3026) Nachdem Großherzogliches Hof­gericht der Provinz Oberhessen über das Vermögen des Isaak Klippstein von Großeu-Buseck den förmlichen Concurs er­kannt hat, so werden dessen bekannte, sowie unbekannte Gläubiger hiermit aufgefordert, ihre Forderungen im Liquidationstermine

Donnerstag den 28. Februar 1861, Morgens präcis 9 Uhr, geltend zu machen und mit etwaigen Vor­zugsrechten zu begründen, widrigenfalls sie stillschweigends von der Masse ausgeschlossen werden.

Für den Fall, daß ein Arrangement nicht zu Stande kommen sollte, wird über defini- tive Ernennung des bereits provisorisch ein­gewiesenen Curators, sowie Bestellung eines