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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« und Samstag«. — Preis de« Jahrgang« für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlag« 2g.— Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erxedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
71. Mittwoch den ’U September 1861.
Die Polizeitaren für den Kreis Gießen bleiben unverändert.
Amtlicher Theil.
Eröffnung
der Gewerbe-Ausstellung für das Großherzogthum Hessen.
Die von dem Landesgewerbverein veranstaltete vierte inländische Gewerbe-Ausstellung wird am 4. September d. I. eröffnet. Die Tage vom 5. bis 29. September sind zum allgemeinen Besuch bestimmt.
An allen Wochentagen ist die Ausstellung von Morgens 9 Uhr bis Nachmittags 5 Uhr geöffnet. An den Sonntag-Nach- Mittagen von 1 Uhr bis 5 Uhr.
Das Eintrittsgeld beträgt ü Person 12 Kreuzer während 6 Wochentagen; an jedem Donnerstag 24 Kreuzer.
Familien-Billets für 5 Personen kosten 48 Kreuzer.
Personal-Karten, gültig für die ganze Dauer der Ausstellung, kosten 2 Gulden.
Den Herren Ausstellern, welche mit Freikarten versehen sind, ist gestattet, die Ausstellung in Begleitung ihrer Frauen, ohne besondere Billetlösung für dieselben zu besuchen. Alle übrigen Frei- und Personal-Karten berechtigen nur zum Eintritt für diejenigen Personen, für welche sie ausgestellt sind.
Der Großherzogliche Präsident des Gewerbvereins.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen
Edictalladungen.
Die Bevormundung der minderjährigen Kinder des verlebten Heinrich Zimmer II. in Nonnen- rotb betreffend.
1996) Der Nachlaß des am 3. Juli d. I. verstorbenen Heinrich Zimmer II. in Nonnenroth ist überschuldet. Dessen bekannte Gläubiger haben sich, zur Abwendung des förmlichen Concurs-ProzesseS, dahin ge- einigt, vaß der Sparkasse zu Lich die ihr verpfändeten unbeweglichen Sachen für den Betrag ihrer Pfandforderung und der Johannes Jacob's I. Wittwe zu Nonnenroth die übrigen ihr bereits verkauften Feldstücke eigenthümlich überlassen werden sollen.
Die unbekannten Gläubiger des Verstorbenen werden aufgefordert, bis zum 30. September d. I. ihre Forderungen vor unterzeichneter Gerichtsstelle anzumelden, und ihren Beitritt zu obiger Vereinbarung zu erklären, als sonst dieselbe bestätigt und vollzogen werden wird.
Hungen, den 28. August 1861.
Großherzogliches Landgericht Hungen. Heusler, Pilger, Landrichter. Landger.-Assessor.
1700) Nachdem Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhessen über das Vermögen des Bierbrauers Wilh. Heyerj von Gießen den förmlichen Concursprozeß erkannt hat, werden hiermit Alle, welche! Forderungen oder sonstige Ansprüche an den- ' selben zu bilden haben, aufgefordert, die-! selben sogcwiß im Liquivationstermin
Montag den 23. September l. I., Vormittags 9 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte anzumelden und zu begründen, als sonst ihr Ausschluß von der ConcurSmaffe stillschweigend erfolgt.
Zugleich soll im genannten Termin auch ein Arrangement versucht, und im Falle des Mißglückens desselben ein curator bo- ! norum definitiv bestellt werden, wobei die ! Minderheit der Gläubiger an die Beschlüsse | der Mehrheit gebunden ist.
i Gießen, am 19. Juli 1861.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, vr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Staktger.-Assessor.
NerKeigerungen.
2007) Das diesjährige Grummetgras I von den hiesigen Gemeindewiesen soll
Donnerstag den 5. d. Mts. versteigert werden.
Der Anfang zu denjenigen Wiesen bei Wicseck ist des Morgens um 9 Uhr in dem Schieffer'schen Garten und zu denjenigen bei Badcnburg des Nachmittags um 5 Uhr im Strauch.
Wicseck, den 2. September 1861.
Großherzogliche Bürgermeisterei Wicseck. Lang.
Hafer - und Grummetgras- Versteigerung.
1997) Freitag den 5. September l. I., des Vormittags um 9 Uhr,
sollen circa 50 Fuder Hafer, der Gemeinde Linkenstruth gehörig, unter den vorher eröffnet werdenden Bedingungen, an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden.
Zugleich soll an demselben Tage, des Nachmittags um 1 Uhr, das diesjährige Grummetgras von 26% Morgen Gemeindewiesen daselbst versteigert werden.
Die Zusammenkunft ist in loco Lindenstruth. Lindenstruth, den 31. August 1861. Großherzogliche Bürgermeisterei Lindenstruth.
Arnold.


