für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags 2 st. — Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
jti 62 Samstag den 3. August 1861.
'Amtlicher Theil.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
Ein goldener Ohrring, ein Kämmchen, eine Scalpel, ein Tischmcsser, zwei Schlüssel und ein Hosenträger. Zugelaufen: ein gelber Hund. — Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich bald zu melden.
Gießen, den 2. August 1861. Großherzogliche Polizeiverwaltung ter Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
Mäuse Vertilgung betreffend.
1787) Zur Vertilgung der, in großer Menge sich zeigenden Mäuse sind folgende Anordnungen getroffen worden:
1) Jeder Grundeigenthümer oder Pächter in der Gemarkung Gießen hat auf je einen Morgen Grundbesitz 20 Mäuse binnen
8 Tagen von heute an^zu liefern.
Für jedes nicht gelieferte Stück ist 1 fr. Entschädigung zu zahlen.
2) Die Lieferung hat täglich 2mal zu erfolgen und zwar des Morgens von 10—12 und des Nachmittags von 6 — 8 Uhr an dem städtischen Holzmagazin im Oswald'schcn Garten.
3) Wer Mäuse aus einer fremden Gemarkung liefert, hat für das Stück eine Entschädigung von 1 fr. zu zahlen.
4) Für das Einfangen unv Liefern der, der Stadt zufommenden 10,000 Stück Mäuse wird eine Prämie von 1 hlr. vom Stück bewilligt und aus der Stadtkasse bezahlt.
Gießen, am 2. August 1861. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Mmd nH11 „ckiilo-tt n&üiäniMi ni fii' "«« Ebel.
und Juni 1861 verfallen sind, werden auf-
1764) Vom 1. künftigen Monats an i Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums wird der Eilwagen von Gießen nach Cob- kann weder Einlösung, Prolongation noch lenz um 9 Uhr Abends abgefertigt. ^Umschreibung vorgenommen werden. Die Frankfurt a. M., den 30. Juli 1861. i Säumigen haben es sich daher selbst beizu- General-Direction der Großherzoglich messen, wenn sie ihre Pfänder erst im Ver- Hessischen Posten. steigerungs-Termin gegen baare Zahlung
Freiherr von Schele. - einlösen können.
vdt. Wilcke. ; Pfänder aus wollenen Stoffen müssen un- 7~~— ------------—777~77 77" bedingt eingelöst werden.
Aufforderung an die Schuldner bie-, g>erren Bürgermeister des Kreisamts- Psand- und Deihanstalt. ! bezirks werden ersucht, Vorstehendes in 1771) Die Schuldner der hiesigen Pfand-. *^^ Gemeinden baldigst bekannt machen und Leihanstalt, deren Pfänder in een Mona-
ten Januar^, Februar, März, April, Mai-' G^n, den 2. August 1861.
. ■ , o oy n Die Pfandhausverwaltung,
gefordert, in dem Zeitraum vom 3. August St Her. Pfeil,
bis zum 14. September v. I. dieselben ----------------------------------------—
einzulösen oder zu prolongiren, als sonst' 1784) Es diene hiermit zur Nachricht,
deren Versteigerung am 21. October d. I. ■ daß die Brandkassesteuer vom 3. bis zum stattfindet. : 10. August d. I-, des Vormittags, bei Groß-
herzoglicher DlstrictS-Einnehmcrei Gießen I zu bezahlen ist.
Gießen, den 31. Juli 1861.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Ebel.
Edictstladungen.
Oeffentliche Aufforderung.
1772) Zu den Jntestaterben der am 22. Mai 1861 verstorbenen Christoph Krauskopf's Wittwe, Anna Margaretha, geb. Schupp zu Königsberg, gehört deren Tochter Christine Krauskopf, welche im Jahre 1846 nach Amerika gegangen und deren Aufenthaltsort bisher unbekannt geblieben ist. Auf Antrag der übrigen Erben wird deshalb genannte Christine Kraus köpf hiermit aufgefordcrt, sogewiß binnen 6 Wochen ihre Erbrechte an den


