Ausgabe 
30.11.1859
 
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ger und (M- eine Tochter, 15. October. Bürger und Sohn, Karl :fober.

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Stadt und den Kreis Gießen

Mittwoch den 30. November

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per Pfund

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Brodtare

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die andern Städte und Orte des Kreises

2) Für

ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heiler billiger.

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Gerste- und Korn-Mehl Walzen- und Korn - Mehl

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Rindsfett.....

Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

Der wegen Diebstahls in eine Correctionshausstrafe von zwei Jahren verurtheilte Philipp Bourgeois von hier (26 Jahre alt, mittlerer Statur, braune, etwas gelockte Haare) ist gestern Abend auf dem Wege aus dem Gerichtslocal in das Arresthaus

1)

Fleischtare.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 Et., für Auswärtige, incl. PostaufschiagS, 1 st. 53 fr. Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition «Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für di­gespaltene Zeile, oder deren Ranm, 2 Er. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 Er. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

AnmerEung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l'/3 Pfund Zugabe befindlich sein.

entwichen. Es ist auf denselben zu fahnden und derselbe im Betretungsfalle anher vorzuführen. Gießen, den 29. November 1859. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

K ü ch l e r.

Kreis Gießen, und zwar:

die Prvvinzialhauptstadt Gießen:

bestehend j bestehend

4 2 Milchbrod .

Ochsenfleisch . Kuhfleisch . . Rindfleisch . . Kalbfleisch . . Schweinefleisch Hammelfleisch . Schaaffleisch . Leberwurst Bratwurst . . Schwartenmagen Blutwurst . . geräucherter Spec Schinken . . Dörrfleisch

fr.

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20

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22

Bekanntmachung.

Durch Entschließung Großherzoglichcn Ministeriums des Innern vom 25. l. Mts. ist dem bisherigen Rechner:

1) der Großherzoglichen Criminal- und Polizeikasse der Provinz Oberhesscn und

2) des Geistlichen Lantkastens zu Gießen,

Theodor Conzen dahier, die Verwaltung dieser Stellen bis auf Weiteres entzogen und unserem seitherigen ersten Büreaugehülfen, Georg Benjamin Körber Hierselbst, übertragen worden.

Man bringt dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß forthin nur an Letzteren gültig Zahlung geleistet werden kann.

Gießen, am 28. November 1859. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

K ü ch l e r.

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