gen
Gießen,
jel.
>s.
Hofpital-
z, ndmann.
nb Rothgn- , MathiiU,
glichen Hss- iobu, Frikd- 19. Februar.
Busch, Bür- ö M. 27 L
Sack, Bm-
> 1 I. 3 R.
LürgerS uni tz, chelichn ürz.
ie Charloik 'edigerS uni e, Karl ßipä, gestorben bett
l Rinn, bei inn, ehelichet en 16. Märj. Malcameßui, ■temiad Malli 62 I. 2 U
hsten Wochr mn.
tg, Privatm. Lahr, Prohn
ar u. Thom
Hr. Kuhm-
u. Beck tu
tbach; Hrtt.
Hrn. Fuhr!.
enburg; Hr.
t.
er Hof.
g,
'S ■■ für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Lreis des^Zahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 kr., für Auswärtige, ipat. PostanffchlagS, 15. 53 fr. — Auswärts abounirt man sich bet allen Postämtern. ^--/-Zn. Gießen bei der Erpedition lHansleiberg Lit. B. Nr. 1).— Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren RanM, 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gxspaltMe Zeile 3 kr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
Mittwoch den 30, Marz
18ZV
M 2G
per Pfund
Fleischtare
per Pfund kr.
u
V
Brodtare.
If
u
/ 3
24
5
1
22 i 4
Städte und -Orte des Kreises
andern
und das Pfund Fletsch um 2 Heller billiger.
16
13
11
9
fr.
20
24
24
28
//
ff
Ochsenfleisch . .
Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . . Kalbfleisch . . .
Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . .
Bratwurst . . . Schwartenmagen . Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . ... Dörrfleisch . .
2 Wasserwcck
3 Milchbrod
2) Für die
ist der Laib Brod
kr
6
12
6-
12
Rindsfett . . . . . Nierenfett Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes
fh ff ff
Gerste- und / , n . . Korn-Mehl s bestehend Waizen- und , o , . Korn-Mehl ! bestehend
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar: , 1) für die Provinzialhauptstadt Giepen:
. ' Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe beiindlich sein.
15 r
13 i
8 | Pfund
16 2 s ordinäres s
20 4 i Brod aus \
24-’ iL ■ -2 / gemischtes \
18 !j ' 4( Brod aus /
32 ! Loth Quint
Zu Nr. K. G. 2273. Gießen, am 25. März 1859.
Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere den Abgang der Landbeschäler auf die Gestütsstationen.
' Das
G r o st l) e r 1 o g l i ch e KreisaMt G i e st en
an
die Großherwglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Sie haben in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß die Großherzoglichen Landbeschäler am 16. d. M. auf die Gestütsftationen Grünberg, Gladenbach und Neu-Ulrichstein abgeganaen sind.
„ . K ü ch l e r.
B e ka 8i 8Z tm a u n $ 9
die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Winter-Semester 1858/gg betreffend.
Die in diesem Semester eütstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis den 16. April d. I. mittelst specifi- sirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis den 14. Mai d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Disciplinar-Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren.
Gießen, den 28. März 1859. Großherzogliches Universität« - Gericht.
' ! •<. * Haberkorn. (630)
IW*


