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Samstag den 29. October
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<Serid>tlid>e uu6 Privat - Bekanntmachungen
dercs als das Unterzeichnete ist, bei diesem
während der Zeit der Offenlegung in diesem Locale einzusehen, auch gegen die Gebühr von dem Großherzoglichen Bürgermeister daselbst, Grundbuchsauszüge (Geschosse) zu
1855) Es wird hierdurch zur öffentlichen Kcnntniß gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Lang - Göns auf dem Bürgermeisterei - Büreau daselbst
gemacht werden. „, , . _
Allen denjenigen, welche sich bet den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes für beschwert erachten, steht eS frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von sechs Monaten ihre Anstände entweder auf gütlichem Wege bet dem Bürgermeister ter Gemeinde Lang-Göns, vor welchen sie ihren etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen und insofern dies nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitigkeiten zuständigen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes als das Unterzeichnete, so haben sie davon, daß letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist die Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen in derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen den darin eingetragenen Besitzer eine Besitzklage erhoben hatten.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Bürgermeister zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deßhalb erhoben und erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist. ; Zugleich werden diejenigen, welche die in ! Gemäßheit des Art. 30 des Gesetzes vom t 21. Februar 1852, die Erwerbung des ‘ Grundeigenthums u. s. w. betr., beigefügten Erwerbtitel eingetragen oder berichtigt zu
sehen wünschen, aufgefordert, die erforderlichen Anträge binnen der festgesetzten Frist von sechs Monaten bei dem zuständigen Gerichte zu stellen, und wenn dieses ein an-
offen gelegt worden ist.
Die Bctheiligtcn sind befugt, dasselbe
die Anzeige zu machen.
Die unerstreckliche Frist von sechs Monaten geht mit dem 15. März 1860 zu Ende.
Gießen, den 24. August 1859.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Bott, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
verlangen, auch werden sie durch letzteren auf Vie von den Felvgeschworncn entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler aufmerksam
(ßbictallabungen.
2054) Nachdem Großherzogliches Hof- gericht der Provinz Oberhessen über das Vermögen des Johannes Rohrbach I. zu Crumbach den förmlichen Coneursprozeß erkannt hat, werden hiermit die bekannten und unbekannten Gläubiger desselben aufge- forvert, im Termin
Freitag den 25. November 1859, Vormittags 9 Uhr, ihre Forderungen und Ansprüche so gewiß anzumelden und etwaige Vorzugsrechte geltend zu machen, als sie sonst stillschweigends ohne ein besonders zu erlassendes Präclustv- decret — hiermit ausgeschlossen werden, von der Masse keine Befriedigung zu erwarten haben. In dem genannten Termin soll gleichzeitig angelegcntlichst die Güte versucht, im Falle des Fehlschlagens aber ein Gläubiger- Ausschuß und Maffecurator erwählt wer- den. — In dieser Beziehung werden die nicht erschienenen Gläubiger oder deren nicht gehörig legitimirten Vertreter als den Beschlüssen der Mehrheit der erschienenen Gläubiger beigetreten angesehen.
Gießen, den 19. September 1859.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, v. Rotsmann,
Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
Tleisckmeise voin 29. Oktober 1859 :
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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
_________ ____________7—i----r-— : f. (Sinhfiiniitfie 1 ff 30 ft., für Auswärtige, incl. Postaufschlags.
Weint wöchenll.ch ,«ei Mal- Mittwoch- und Smustags. - W* ,^-^esd-r ErpeKtiou tCanzleiberg At. B. Nr. 1, - Änruckungsgebuhr für die 1 ff. 53 fr. - Auswärts abonnitt man nch b-r allen Mandern. 3 B fr. Annoncen -n Täb-M'forM werden doppelt berechnet-
gespaltene Zelle, oder deren Raum. 2 kr. Anzeigen aus oerschredenen Schriften die gespalteneren---------- ---
Versteigerungen.
2271) Dienstag den 8. November, Nachmittags 2 Uhr,
soll auf dahiesigem Rathhause die Hofraithe des H. Schneider I. :
Flur Dir. ClJUftr.
y599 34 Wohnhaus auf dem Neuen
weg, an Fr. Lehrmund,
7eoo 49 Grabgarten daselbst, 1. Klasse, nochmals, unter den alsdann bekannt ge- macht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden.
Gießen, den 24. October 1859. Großherzogliches Ortsgericht Gießen.
D. Ebel.
2256) Dienstag den 8. November, Nachmittags 2 Uhr,
soll auf dahiesigem Rathhause das Möbelmagazin nochmals, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, versteigert werden, unter dem Anfügen, daß bei annehmbarem Gebote der Zuschlag sofort erfolgen wird, als: Flur Nr. OKIflr.
y a 15 Möbclmagazin mit Grund, 236 an Julius Hoch, auf dem
Reichensand.
Gießen, den 20. October 1859. Großherzogliches Ortsgericht Gießen. D. Ebel.


