Ausgabe 
28.5.1859
 
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für die

Stadt und -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige, inel. Postaufschlags, 1 st. 53 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellensorm werden doppelt berechnet.

443. Samstag den 28. Mai ISdel.

Amtlicher T h e i l.

Bekanntmachung,

die Ausfuhr von Schießpulver betreffend.

Nachdem durch Allerhöchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs die Ausfuhr von Schießpulver aus dem Großherzogthume über die Grenzen des Zollvereinsgebiets bis aus Weiteres untersagt worden ist, so wird dieß Verbot, welches vom Erscheinen gegenwärtiger Bekanntmachung im Regierungsblatt an in Wirksamkeit tritt, zur Nachachtung und unter Hinweisung auf die im §. 1 des dritten Theils der Zollordnung vom 9. März 1838 angedrohten Strafen hierdurch bekannt gemacht.

Darmstadt, den 18. Mai 1859.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.

F. von Schenck. Meisenzahl.

B e k a n n t m a ch u n g.

Landkalender irrthümlich auf den 5. Juli l. I. angezeigte Vieh- und Krämermarkt zu Laubach soll Dienstag den

* 3- abgehalten werden, was hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.

Gießen, den 24. Mai 1859. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

. K ü ch l e r.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

n>A°56tt Johann Georg Käm. merer II. von Bettenhauftn ist durch Ver-

Edictallädungen.

Oeffentliche Aufforderung. 1156) Der Nachlaß des am 18. April 3,»erstorbenen Aron Kuder zu Heu­chelheim ist nach Ausweis des darüber auf­genommenen Inventars ein überschuldeter, und ist zur Abwendung des Concursver- SJ-Tw tiDn ten Interessenten der Versuch to! L rtSmTntT in $or^Ia9 gebracht 2'". demgemäß werden alle Diejenigen, welche Forderungen an Aron Kuder zu bil-

"°ben -iufgefordert, solche im Termin

Montag den 20. Juni d. I

Vormittags 10 Uhr. ' * °nzumelden und sich Vergleichsvor­schlage zu gewärtigen.

G-eßen, den 23. Mai 1859 ®Atri°3^e6 Stadtgericht Gießen, ^uhl, Do. v. Schmalkalder, Stadtrichter. Stadtger.-Assi-ssor

fügung Großherzoglichen Hofgerichts der Provinz Oberhessen vom 18. v. Mts. für einen Verschwender erklärt und unter Cura- tel gestellt worden; giltige Rechtsgeschäfte können daher mit ihm nur unter Zustim­mung seines gerichtlich bestellten Curators, Wilhelm Rückel von Bettenhausen, ab­geschlossen werden.

Gleichzeitig werden die etwa bis jetzt un-1 bekannt gebliebenen Gläubiger desselben auf­gefordert, ihre Forderungen längstens bis zu dem auf

Donnerstag den 23. Juni 1. I., Vormittags,

anberaumten Termine dahier anzuzeigen, gegenfalls sie bei der Vermögensregulirung nicht berücksichtigt werden.

Hungen, den 11. Mai 1859.

Großherzogliches Landgericht Hungen. Hensler, Eck st orm, Landrichter. Landger.-Assessor.

Oeffentliche Aufforderung.

1130) Schon seit vielen Jahren wird dahier zu Gunsten eines abwesenden Chri­stoph David Serth (auch Sehrt) Sohu des Johann Balthasar Serth, ge­wesenen Müllers dahier und dessen Ehefrau, Maria Dorothea, geborenen Schaum von Hochelheim, geboren am 30. Mai 1765, ein Vermögensbetrag von dermalen 26 fl. 37 kr. curatorisch verwaltet. Da Anver­wandte dieses Abwesenden bis jetzt nicht ermittelt werden konnten, so fordert man den gedachten Christoph David Serth, dessen etwaige Leibes- oder Testaments-Erben, so­wie überhaupt alle Diejenigen, welche An­sprüche an jenen Vermögensbetrag machen zu können glauben, hiermit auf, sich um so gewisser binnen 3 Monaten dahier an- zumelben, als sonst solcher dem Fiscus überwiesen werden wird.

Gießen, den 15. Mai 1859.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, Stavtrichter.