lschaft ein
gewünscht
and.
dienst.
'r in Breiden- inischen Werk- Berger, eine
i den 20. Sinii, iftr, Friederike,
in Großm- :eä Todt, eine ide Luise, ge-
Landau unb lii'sche» Woll- r, ein Sohn, den 26. Juni, vhn, Christian,
whn, Wilhelm, Juki.
des Bürgers ehelicher Sohn, Niki.
lufie Christine rs und Wag- he Tochter, alt i.
Karl Friedrich kostcouducteurS, hn, alt 24 T.,
chsten Woche Engel.
ndk.
zu Dehrn, im Verwalter auf roßen-Lindener iwillingStochter, ihilde, geboren
ritz, Lander ».
Darmstadt u- n u. Wilb »• ez. v. Wahlau; Hr. Schneider, >. Hochenheim; t); Hr. Hahn,
N.
ausen. — starrer Klingei-
tt.
hwimmlehrer.
Mittwoch den 27. Znli
M 60.
Stadt und den Kreis Gietzen.
__-— -----------— TT ~ (ginheinüfcfie 1 st. 30 kr., sirr 'Auswärtige, incl. PostanfschlagS,
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für die
Polizertaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Prvvinzialhauptstadt Gießen:
Fleischlare. per Pfunv kr.
Ochsenfleisch ......♦••••» "
Kuhfleisch ’ " " , 2
Rindfleisch »z H
Kalbfleisch "
Schweinefleisch . " " ,,
Hammelfleisch . ... „ z, *■
Schaaffleisch "
Leberwurst . " " .
Bratwurst ......." " V.
Schwartenmagen ........... zz „
Blutwurst ., zz
geräucherter Speck . " "
Schinken ..... " '
Dörrfleisch „ *
2) Für die andern Sti
ist der Laib Brod und bas Pi
Rindsfett "
Nierenfett .... ,, zz ** Schweineschmalz " " 7* desgleichen ausgelassenes ...... zz zz
Brodtare.
Pfund ’ fr‘
। 2( ordinäres s % Gerste- und / beftebenb ' ' * ./
! 4i Brod aus | % Korn-Mehl i 9 ... 11
! 2t gemischtes । % Waizen-und ( befiebent) . • - J
4\ Brod aus t /3 Korn-Mehl \ ... 12
Loth Quint
5 3 Wafferwcck .......... 1
i 5 — M'lchbrod ........... 1
te und Drte des Kreises
rd Mersch um 2 Heller billiger.
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältmß nicht mehr als 1% Pfund Zugabe befindlich sein. ,
Amtlicher T heil.
Betreffend: Die Ausscheidung unbrauchbarer Acten in der Registratur Großherzoglichen Kreisamts Gießen.
Meitaa den 5. August l. I., Vormittags 9 Uhr, sollen in der Registratur des Großherzoglichen Kreisamts Gießen circa 40-50 Centn» als unbrauchbar ausgeschiedene Acten in verschiedenen Abtheilungcn gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Man bringt dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß am Tage vorher, in den gewöhnlichen Bueeaustunden, die Bedingungen, sowie die Acten, eingesehen werden können.
Gießen, den 22. Juli 1859. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
19 K ü ch l e r.
(1543)
Es wird hiermit wiederholt zur Kcnntniß des Publikums gebracht, daß das Baden in der freien Lahn bei Gießen nur an der eingefaßten und mit Pfählen bezeichneten Stelle und nur mit Gebrauch von Badehosen erlaubt ist. Wer außerhalb der bezeichneten Stelle in der freien Lahn badet, verfällt tn eine Strafe van 30 kr. bis 3 fl.
Gießen, am 20. Juli 1859. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r.


