e n st.
el.
Ifer.
pichen Hof- , eine Toch- ine Sophie,
chuhwacher- , Henriette
he Tochter,
gestorbenen hstätter, ein H. iDiarj.
ton, des ver- in Morns- jestorben den
verstorbenen emd, ehetiche April.
i tobet, Bm- alt 56 I.
r, des Bür- Renner, ehe- en 19. April.
)sten Woche MN.
Haasnitter v. inn i). Stifte« >ach, Wastach leider v.
Hr. Slwon, Hr. Strauchs, le; Hr. H'>l.
Hader, Gerber
Sterding »■ jr. Baumann,
N.
v. Märzrg. - adt. __
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchetitlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige, irret. Postaufschlags, 1 ff. 53 fr. — Auswärts abonnirt mau sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 ft. Anzeigen ans verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
M 34.
Mittwoch den 27. April
1859.
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und
zwar:
i)
Fleischt are.
Ochsenfleisch .........
Kuh fleisch ...... . .
Rindfleisch . . ..
Kalbfleisch..........
Schweinefleisch .......
Hammelfleisch . . ... . . . .
Schaaffleisch .
Leberwurst . ... . . . 5.
Bratwurst
Schwartenmagen . . . . .
Blutwurst geräucherter Speck ......
Schinken V'v:
Dörrfleisch .
für die Prvvnizialhauptstadt Gießen:
Rindsfett
Nicrenfett . . .
Schweineschmalz . ........ desgleichen ausgelassenes ......
B r o d t a r e.
Pfund
„ „ 16 i 2/ ordinäres i '/3 Gerste- und
„ „ 20 4i Brod aus ) % Korn-Mehl
„ „ 24 i 2/ gemischtes g ’/s Walzen- und
„ „ 18 ' 4s Brod aus s Korn-Mehl
„ „ 32 Loth Quint
„ „ 24 5 2 Wasserwcck ....
„ „ 22 4 3 Milchbrod . .» . . .
per Pfund fr.
♦ ,, „ 16
„ „ 13
,, • , 11
,, „ 9
» u 15
,, „ 13
• bestehend bestehend
2) Für die «rudern Städte nnd -Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
per Pfund
ff ff
ff ff
ff ff
ff ff
fr. 20
24
24
28
fr
5
11
6
12
1
1
' dei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallende» Berhältniß nicht inehr als l1/, Pfund Zngab
’ä in t l t d) e f T h e : l.
Betreffend: Die während der Recrutirung verübt werdenden Exccsse.
Das
(’> r o ft I) r r i o ij I i d) r Kreisamt
an
Gießen am 26. April 1859.
G i e I) e n
die Graßherzogirchttt Bürgermeistereien des Kreises Gießen.
refer Ausschreiben vom 23. Juni 1857 (Anzcigeblatt Nr. 52) fordern wir Sie auf, die Militärpflichtigen Getränk/^ i» J‘n= und Ausziehen mit Musik, das Singen und Schreien auf den Straßen und das Herumziehen mit Tagen der Musterung und LooSziehung bei Vermeidung der in den Art. 79 und 216 des Polizei- strafgesctzbuchs angedrohten Strafen verboten sei. ®
___________ ___________________________ K ü ch l e r.
Det'
Großherzogliches Kreisamt Gießen. K ü ch l e r.
..... B e k a n n t m a ch u n g.
ff ,rT ~viermit zur öffentlichen Kenntmß gebracht, daß zum Aus- und Ankleiden der männlichen Leichen der Schreiner wendet werde," dürfen worden ist und baß weibliche Personen zum Aus- und Ankleiden männlicher Leichen nicht mehr Gießen, am 26. April 1859.
4f,
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