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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jabrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 ff. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
M 77. Samstag den 2'1. September JiSeS tK
Amtlicher T h e i l.
Zu Nr. K. G. 6671. Gießen, den 21. September 1859.
Betreffend: Den Aufgang der Wiesen für Viehtrieb.
D as
G r o ß h e r)og l ich e Kreis« m t Gießen
an
die Großherwglichen Bürgermeistereien.
Die diesjährigen ungewöhnlichen Witterungsverhältniffe machen es vielerwärts nöthig, die Grummeterndte länger, als gewöhnlich, hinauszuschieben. In Betracht des Art. 8 des Gesetzes vom 7. Mai 1849 fordern wir Sie deßhalb auf, durch zeitige Bekanntmachung vorzusehen, daß Hutberechtigungen an Wiesen dieses Jahr auf Wiesengründen, welche bis zum 1. Oetober c. I. noch nicht vollständig geräumt sind, nicht schon an diesem Tage, sondern erst nach beendigter Erndte ausgeübt werden. Gleiches gilt außer den Hutberechtigungen auch von allem sonstigem Viehtrieb auf Wiesen.
K ü ch l e r.
Zu Nr. K. G. 6577. Gießen, am 19. September 1859.
Betreffend: Den im Jahr 1859 abzuhaltenden Reerutirungsrath für die Provinz Oberheffen.
Das
G r s ß h e r j l> g i i ch e K r e i s a m l Gießen
an
die Gxostherfoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Die Sitzungen des ReerutirungSraths für die Provinz Oberhessen werden in diesem Jahre vom 17. bis tum 21. October abgehalten, und es sollen
am 17. Oetober die Bewohner der » 18. „ diejemgen „
u 19. „ diejenigen „
'/ 20. „ diejenigen „
// 21. „ endlich diejenigen „
angenommen werden.
Kreise AlSfcld und Grünberg,
„ Biedenkopf und Lauterbach,
„ Büdingen, Nidda und Schotten,
„ Friedberg und Vilbel,
„ Gießen und Bohl
Vorstehendes haben Sie alsbald in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und weiter bekannt zu machen, oatz aue zur Musterung des laufenden Jahres gehörigen Militärpflichtigen des Kreises Gießen, sowohl die, welche speeiell geladen werden, als auch die, welche ohne Einladung aus freiem Willen vor dem Reerutirungsrath erscheinen und daselbst Reelamationeu Vorbringen oder einer ärztlichen Untersuchung sich unterziehen wollen, den 21. Oetober 1. I., Morgens halb acht Uhr, auf dem "fL^rungsgebaude dahier, versehen mit einem versiegelten von der betr. Großherzoglichen Bürgermeisterei aus- J ,C ' 0 11 <’£c'n e 111 'hrer Person, und allen fonstigen für ihre Reelamation sprechenden Beweismitteln (Zeugnisse der ftA L' ^^"bhrer, Geistlichen, Ortsvorstände, glaubhafter Privatpersonen, deren Zeugnisse jedoch gerichtlich beeidigt sein müssen) llt9 anzumetden haben.
ff’errnr CrneMaben otLc be‘ felätfn Truppenergänzung von den Regimentern und Corps als untauglich re. zurückgewiesenen eb • 'U1 ^^nitiven Enkichetdung über ihre Tauglichkeit oder Untauglichkeit bei dem Reerutirungsrath erscheinen müssen,
unt> b, 8 v‘KCm verschlossenen von der betr. Bürgermeisterei ausgestellte» Signalement ihrer Person Loeale si^einzufinden' er^a^tenen vorläufigen Entlassungsschein, den 21. Oetober l Z., Morgens halb acht Uhr, in demselben


