Ausgabe 
24.8.1859
 
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ummlinige, der Feder­st unglaub- m Canzlei- nd für den nterricht zu Person auf rennt, und r bis zum bis 6 Uhr igraph.

L., geiletbeu

r aus Diktzen- beneu dafigm Tochter, alt

)sten Woche cngel.

ide.

oßherzsglichen Weser-Eisen- , ein Sahn.

Juli.

ädt v. Darm-

nkfurt; Hrn.

Bertram v. Mechau, v.

Erlenbach v.

Hr. Schwenk,

Hermann v. knarr, Geld-

; Hr. Weil, Jungfer Räder

N.

s. v. Darm­reifswalde. Wersau. Schuhmacher-'

185»

Mittwoch den 2a. August

M 68

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wächenblrch zwei Mal: Lit.^B. Nr. 1). - Einrückungsgebühr für die

M DWM. Schriften die gespaltene Zeile Mt- in TabeUensarm werden daPpeltberechnet.

Pol i) eit a een

für den Kreis Gießen, und zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:

Fleischtare.

Ochsenfleisch

Kuhfleisch

Rindfleisch .......

Kalbfleisch

Schweinefleisch . . . .

Hammelfleisch . . . . . *

Schaaffleisch . ..... Leberwurst....... . . .

Bratwurst . . . Schwartcnmagen . . .

Blutwurst . . . . . - ., geräucherter Speck

Schinken Dörrfleisch . . .

2) Für die

ist der Laib Brod

per Pfund

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fr. 16| 14 12

8

13

12

8

14

18 20

16

30 22

20

Rindsfett *

Nicrenfett .... Schweineschmalz . ,... desgleichen ausgelassenes ......

Brodtare.

Pfund

2t ordinäres i */3 Gerste- und / hxstxhxnd ' 4s Brod aus ) % Korn-Mehl ,

i 2i gemischtes ; % Waizen-und ( ^^bend

i 4s Brod aus i 2/3 Korn-Mehl s

^Loth Quint

I 5 3 Wasserwcü ......

i 5 Milchbrod

andern Städte und Orte des Kreises und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

per ft ft tt tt

Pfund

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n

fr. 20 24 24 28

fr. sz

11

6

12

1

1

Anmerkung - Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als l1/, Pstmd Zugabe befindlich sein. --- --- > -------.ijj. ' »

Amtlicher T heil.

Zu Nr. K'. G. 6044. , , Eiiestnl, am 23. August 1859.

Betreffend: Die Verstellung von Militärpferden zu Landwirthen ic. re.

Das

Großherioaliche Kreisamt Gießen

7 an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

K ü ch l e r.

alsdann bindende Kraft haben.

Da die auf unser Ausschreiben vom 3. d. Mts. bereits erfolgten vorläufigen Anmeldungen nicht als bindend betrachtet werden; so bemerfen wir Ihnen zur Verhütung irrthümlicher Auslegung, daß dies«: sammtltcher, Anmeldungen auf unser wetter-S Ausschrciben vom 15. d. Mts., womit die Bedingungen bekannt gegeben worden sind, wiederholt zu geschehen, und daß solche

oimmtehrer.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachung.

1667) Die verehrlichen Mitglieder des Spar- und Leihkaffevereins werden zu der Donnerstag den 25. d. Mts.,

Morgens 11 Uhr,

in dem Rathhaus dahier stattfindenden Haupt- Versammlung eingeladen.

Gießen, den 1. August 1859.

Der Director der Spar- und Leih-Kasse: H aberk orn.

1775) Die in den Artikeln 16 und 20 des Gesetzes vom 22. März 1852 vorge­schriebene Ausloosung der Haupt- und Er­gänzungs-Geschworenen für die Assisen der Provinz Oberhessen im 4. Quartal I. I. soll