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für die
Einrückungsgebühr für die
18S9.
Mittwoch den 23. November
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Stadt und den Kreis Gießen.
_______ _____ — --------------------------- TU" (Sinlwunisckle 1 ff. 30 Et., für Auswärtige, incl. PostaufschlagS,
Erscheint wöchentlich zwei Mal: - S®ieÄ der Erpcdition (E-nzleiberg Lit. B. Nr. l). - Einrückungsgebühr für die
7kr. ^»7n "^chiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. - Annoncen in Tabellenform «erden doppelt berechnet.
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
F l e i s ch t a r e.
Ochsenfleisch • •
Kuhfleisch . . - « - -
Rindfleisch . .
Kalbfleisch
Schweinefleisch . Hammelfleisch Schaaffleisch Leberwurst Bratwurst . . . . Schwartenmagen Blutwurst . . . . geräucherter Speck Schinken .... Dörrfleisch ..•••••••
2) Für die
ist der Laib Brod
per Pfund ff "
ff ff
,/ ff
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ff ff
ff ff
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ff ff
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kr.
17
14
12 10*
16.1 13"
10
16
20
20
20
30
24
22
Rindssett . . . . .
Nierenfett
Schweineschmalz .
desgleichen ausgelassenes ......
Pfund
2| ordinäres \ */s
4 s Broo aus ( 2/s 2( gemischtes \ */3 4s Brod aus / %
Loth Quint
5 2 Wasserwcck
4 2 Milchbrod
Brodtare.
und i beMenC Korn-Mehl s Waizen-und ( bestehend Korn-Mehl \
andern Städte und -Orte des Kreises und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
per
ff tf
ff
ff
Pfund
tf
tf
tf
tf
kr.
20
24
24
28
kr.
5
11
6
12
1
1
-----anmettun9; Beniner Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im st-igmdeu und fallenden Verhältnis nicht mehr als 1*/, Pfund Zugabe befindlich sein. _———— , -- il
Amtlicher T h e i l.
H,. S. ®. 7772. »"> 31 ■ 1859.
Betreffend : Die Taubstummen - Statistik im Großherzogthum.
DffS
Großheriogliche Kr ei samt Gießen
NN
die Brtsschiüvorstände des Kreises.
Unter Bezug auf unser Amtsblatt, Nr. 9 vom 7. September 1857 erinnern wir Sie an schleunigste Erledigung der dort gegebenen Vorschriften und sehen wir der Vorlage innerhalb längstens 8 ^.agen entgegen.
K ü ch l e r.
Bekan n t m a chu n g.
Die ordentliche Versammlung des Bezirksraths des Kreises Gießen wird
Freitag den 2. December d. 3-, Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhause dahier stattfinden.
Es wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gießen, den 22. November 1859. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r.
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