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II.
swimmlehrer.
Stadt und den Kreis Gießen.
J^o 50. Mittwoch den 22. Juni
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und z w a r:
1) für die Prvvinzialhauptstadt Gieszen:
Fleischtare. pei Pfund
Ochsenfleisch
Kuhfleisch........... „
Rindfleisch
Kalbfleisch „
Schweinefleisch „
Hammelfleisch ......
Schaaffleisch......... . „
Leberwurfi Bratwurst Schwartenmagen .....
Blutwurst ..
geräucherter Speck „
Schinken ....
Dörrfleisch ... „
fr. i
,7 j Rinvöfett ........ . .
14 j Nierenfett ......... .
12 1 Schweineschmal; y i desgleichen ausgelassenes .
14
14
8 , Pfund
16 i 2j ordinäres
20 4 i Brod aus
24 2 (• gemischtes
18 i 4s Brov aus
32 Loth Quint
24 5 3 Waffe
22 5 — Milch
Br 0 dtare.
Gerste- und Korn-Mehl Walzen- und Korn - Mehl
! bestehend ! bestehend
per Pfund
// u ff ff
ff ff ff ff
2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
fr.
20
24
24
28
fr.
54
11
5
11
1
1
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältniß nicht mehr als l*/2 Pfund Zugabe befindlich sein.
Amtlichem Theil.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände.
Ein braunes Kamisol, — ein schwarzer und ein brauner Gürtel, — ein angefangenes weißes wollenes Strickzeug, — eine teDÜcne Schürze, — eine schwarze Tuchkappc, — eine neue lederne Umhängtasche, in welcher sich mehrere ganz neue Messer und Gabeln befinden, — ein Geldbeutel mit einigem Silber- und Kupfergeld, — mehrere Schlüssel (darunter ein großer und drei kleine zusammengebunden), — ein Kinderschuh, — ein Taschenmesser und ein kleines Ührchen. Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich auf dem Polizcibüreau zu melden.
Gießen, am 20. Juni 1859. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover, Polizei - Rath.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Eäictaltadung.
1300) Die Relieten des am 5. Mai l. I. verstorbenen Districts-Einnehmers Platz in Gießen haben dessen Erbschaft nur unter der Rechtswvhlthat des Inventars anqetreten. Es werden daher Alle, welche Ansprüche an dieses Vermögen zu bilden haben, aufgefordert, solche sogewiß entweder schrift- «ch bis zum Montag den 18. Juli l. I.
oder mündlich in diesem Termin, Vormittags i 9 Uhr, dahier bei unterzeichnetem Gericht! anzumelden, widrigenfalls bei Aufstellung! des Inventars auf sie keine Rücksicht genommen wird.
Gießen, den 6. Juni 1859.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Dr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
Belimdere Bekanntmachungen.
1366) Das Mähen in der Gemarkung Wieseck auf der Aue, Stockwiese und dem Daubenanger ist bis zum 25. d. Mts. verboten.
Wieseck, den 20. Juni 1859.
Großherzogliche Bürgermeisterei Wieseck. Lang.


