Ausgabe 
21.12.1859
 
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Po liz etliche Bekanntmachung.

cme kleine Pelzstola, zwei Taschenmesser, zwei Vorhemden sänvarrcr wol enei- (SAi»,'.- ____; " r. J* .. tn'

Gefundene Gegenstände.

b^M.unb b-n weißes Taschentuch, letzteres L. M. 6 gezeichnet, '

nn Welvdeutel mit einigem Geld, ein Gummischuh, ein Damensticfel ein zwei Boryemden,

S^ussel, ein Kinder-Mäntelchen, ein kleines Halstüchelchen und ein/ kleineliserne Kttte * ' * Unb ein fltin»

Gießen, am 20. December 1859.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachung

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Dienstag Mittwoch

24.

27.

28.

dem die für

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 23. November 1859.

Der Rechner: K e h r.

Ansügen auf den Vie Jn-

veranschlagt zu.....

deSgl. der Schulabtritte, ver­anschlagt zu.......

desgl. der öffentlichen Plätze

innerhalb der Stadt, ver­anschlagt zu.......

2539) Johannes Jung III. von Holz­heim , ledigen Standes, seiner Profession ein Wagner, ist wegen seines liederlichen Lebenswandels als Verschwender erklärt und dem zufolge unter Curatel gestellt und ihm die Ortsbürger Friedrich Jung III. und Friedrich Will von Holzheim als Cnratoren beigegeben worden. Es wird dieses unter Cem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht, daß alle Rechtsgeschäfte, welche Johs. Fung III. von Holzheim ohne Mitwirkung

Gießen, den 14. December 1859.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel. .

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.und zwar:

1) für 1 zweispänniges Pferdefuhrwerk . . . .

2) für 1 zweispänniges Ochsenfuhrwerk . . . .

3) für 1 zweispänniges Kuhfuhrwerk ....'. die Wegfuhr von Schnee,

Eis ic., veranschlagt für den Wagen zu.....

Die Anfuhr von Holz, und . zwar:

ä. eines Stecken Holzes, . einschließlich 12 fr. Öc- . troi, veranschlagt zu

b. von 100 Bohnenstangen, , veranschlagt zu ....

c. von 100 Wellen mit Oc- troi, veranschlagt zu . .

d. von 1 Wagen Christ­bäumchen, veranschl. zu die Reinigung der Oefen im

Rathhause, veranschl. zu vesgl. auf dem Thurme der

Kirche, veranschlagt zu desgl. der Schulstuben, in der 1. und 2. Knaben­schule, veranschlagt zu dcsgl. der Oefen in sämmt- lichen städtischen Schulen,

Besondere Bekanntmachungen.

Die Fasselochsen der Gemeinde Gießen.

2748) Die Stadt Gießen wird für die Anschaffung und Unterhaltung der nöthigen Fasselstiere vom nächsten Jahre an in der Weise sorgen, daß sie 2 Prämien von 100 unt> 75 fl. an Diejenigen zahlt, welche die zwei besten Fasselstiere unterhalten und denselben zugleich das Sprunggeld svom Stück 1 fl.) Überläßt. 1

Wer hiernach bereit ist, einen Fasselochsen zu halten und sich den Anspruch auf eine Prämie zu erwerben, hat sich binnen 8 Tagen hier anzumelden und die gestellten Bedingungen zu unterzeichnen.

Gießen, den 16. December 1859.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

D. Ebel.

seiner genannten Curatoren abschließt, un­gültig sind.

Lich, den 8. November 1859.

Großherzogliches Landgericht Lich.

Sartorius, Limpert, Landrichter. Landger.-Asscssor.

Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen Nover, Polizeirath.

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2550) Die Zinsen von ben bei der hiesigen Spar- und Leih taffe angelegten Capital,en für das Jahr 1859 sollen:

Mittwoch den 21. December, Samstag

2758) Dem Christian Pepplcr von der Bieber ist in Folge seines verschwen­derischen Lebenswandels die Disposition über fein Vermögen entzogen und dem Ludwig Rech zur Kronenmühle und Friedrich Bender zu Bieber die Verwaltung seines Vermögens übertragen worden. Dies wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß alle Rechtsgeschäfte und Ver­äußerungen, welche Christian Peppler ohne Mitwirkung und Genehmigung seiner genann­ten Vormünder eingebt und vornimmt, un­gültig und nichtig sind.

Gleichzeitig werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an den Christian Peppler resp. Dessen Vermögen zu bilden vermeinen, auf­gefordert, diese sogewiß innerhalb 14 Tagen bei uns anzumelden, als sie sonst bei Ab­schluß des zu errichtenden Inventars nicht berücksichtigt werden können, keine Befriedi­gung zu erwarten haben.

Gießen, den 16. December 1859.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, v. R o t s m a n n, Stadtrichter. Stadtger. - Assessor.

Oeffentliche Aufforderung.

2752) Alle, welche rechtliche Ansprüche an den sehr geringen Nachlaß, der Jacob Hanitsch Wittwe von hier bilden zu können glauben, müssen, dieselben binnen 14 Tagen, bei Meldung der Nichtberück­sichtigung, bei unterzeichnetem Gerichte an- melden. ;<\Vi

Gießen, am 15. December 1859.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Samstag 31. bezahlt werden, welches mit bekannt gemacht wird, daß Samstag fallenden Zahltage teressenten der Stadt Gießen, und die auf den Dienstag und Mittwoch fallenden Zahl­tage für die Auswärtigen bestimmt sind.

Zugleich wird noch bemerkt, daß Dienstags und Samstags nur Vormittags Zah­lungen angenommen und geleistet werden können.

Versteigerungen.

Die Versteigerung von Arbeiten bei der Stadt Gießen.

2743) Donnerstag den 22. December 1859, des Vormittags 9 Uhr,

sollen auf dem Rathhanse dahier folgende Arbeiten an den Wenigstfordernden vergeben, werden:

Handarbeiten und Fuhren im

Taglohn, veranschlagt:

a. für 1 Tag Handarbeit fl. 36 fr.

b- ,/ 1 Fuhrenleistung,

Lieferungen für das 2777) S ist die am l stkigernna d Bro des u; sige Bezirksg den. Es wi ligen Verteil Donm

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