Ausgabe 
21.9.1859
 
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daß alle zur Musterung des laufenden Jahres gehörigen Militärpflichtigen des Kreises Gießen, sowohl die, welche sveciell aelade» werden, als auch die, welche ohne Einladung aus freiem Willen vor dem Recrutirungsrath erscheinen und daselbst Reklamationen Vorbringen oder einer ärztlichen Untersuchung sich unterziehen wollen, den 21. October l. I., Morgens halb acht Uhr auf dem Regierungsgebäude dahier, versehen mit einem versiegelten von der betr. Großherzoglichen Bürgermeisterei aus gestellten Signalement ihrer Person, und allen sonstigen für ihre Reclamation sprechenden Beweismitteln (Zeugnisse der sich* anzume^ven^habenl($en' Ortsvorstande, glaubhafter Privatpersonen, deren Zeugnisse jedoch gerichtlich beeidigt sein müssen)

Ferner haben alle bei der letzten Truppenergänzung von den Regimentern und Corps als untauglich rc. zurückaewiesenen Recruten, welche zur definitiven Entscheidung über ihre Tauglichkeit oder Untauglichkeit bei dem Recrutirungsrath erscheinen müssen ebenfalls mit einem verschlossenen von der betr. Bürgermeisterei ausgestellten Signalement ihrer Person und dem vom Militär erhaltenen vorläufigen Entlassungsschein, den 21. October l I., Morgens halb acht Uhr, in demselben Locale sich einzufinden. 1

Sollte Einer oder der Andere von den Militärpflichtigen, die bei der diesjährigen Musterung im Kreise Gießen nicht erschienen und als dem Gesetz ausgewichen notirt worden sind, in seine Heimath zurückgekehrt sein, so haben Sie diese Leute an den Recru­tirungsrath vorzuladen und uns von dieser Vorladung sofort Anzeige zu machen.

Diejenigen Leute, welche ohne das vorgeschriebene Signalement vor dem Recrutirungsrath erscheinen, haben sich der Abweisung zu gewärtigen, was ebenfalls bekannt zu machen ist.

Den Empfang dieses Ausschreibens und die erfolgte Bekanntmachung dessen Inhalts haben Sie längstens bis rum 6. October d. I. berichtlich anzuzeigen.

In Verhinderung des Kreisraths : Pietsch, Regierungs - Rath. (2001)

Betreffend: Die Pferdezucht.

Gießen, den 13. September 1859.

Der

Vorstand des landwirthsthaMichen Byirks-Vereins Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises Gießen.

In der letzten Hauptversammlung des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen ist zur Sprache gekommen, daß bei der Aufzucht der Fohlen die Einrichtung von Fohlenweiden oder Tummelplätzen vernachlässigt werde, für eine gute Pferdezucht aber Plätze zur Benutzung der Fohlen unentbehrlich seien.

Wir finden uns veranlaßt, Ihnen zu empfehlen, da wo es die Oertlichkeit zuläßt und namentlich da, wo Gemeindeweiden bestehen, für Einrichtung von Fohlenweiden oder Tummelplätzen nach Möglichkeit Sorge zu tragen.

K ü ch l e r.

Bekanntmachung.

Betreff: Die Eintheilung des Kreises Gießen in Kaminfeger-Bezirke.

In Folge der im Jahr 1852 stattgehabten neuen Zusammensetzung des Kreises hat sich auch eine neue Eintheilung der Kamin­feger - Bezirke als notwendig erwiesen, wozu jedoch erst jetzt das Ableben mehrerer Kaminfeger Gelegenheit darbot In Zukunft Wird daher der Kreis in drei Kaminfeger-Bezirke zerfallen, und zwar wird

1) der erste Bezirk Gießen I bestehen aus :

a3 £cn5?r5rt*er£n Provinzialhauptstadt Gießen, welche rechts der Frankfurt-Marburger Staatsstraße von dem Engel­bach schen Hause auf dem Seltersberg bis an den Pfau, und links derselben Straße von der Koch'scheu Hofraithe auf dem Seltersberg bis an die Mitte der Wolkengasse einschließlich deren südlichen Häuserreihe liegen, nebst sämmt« ; y b HyGebäuden, aber mit Ausnahme der dem zweiten Bezirk ausdrücklich überwiesenen Staats- unv Universitats-Gebäude, 1

^3 ben Gemeinden Großen - Linden, Lang-Göns, Leihgestern, Watzenborn-Steinberg, Hausen, Garbenteich, Steinbach, Albach, Oppenrod, Burkhardsfelden, Reiskirchen, Bersrod, Beuern, Großen-Buseck, Alten-Buseck, Annerod und Trohe;

2) der zweite Bezirk Gießen II

a) E den Quartieren der Provinzialhauptstavt Gießen, welche links der Frankfurt-Marburger Staatsstraße von der Wolkengasse einschließlich deren nordischen Häuserreihe und des Reichensands an bis an das Noack'sche Haus vor dem Wallthor liegen, nebst dem akademischen Hospital, dem Entbindung-Institut, altem Schloß, Gymnasium, altem Arrest- haus, Regierungs-Gebäude, neuem Arresthaus, sowie der Infanterie- und Gendarmerie-Kaserne,

o) aus den Gemeinden Allendorf a. d. Lahn, Klein-Linden, Heuchelheim, Waldgirmes, Naunheim, Hermannstein, Königs- W^s ck R"d^' Fellingshausen, Bieber, Crumbach, Frankenbach, Lollar, Ruttershausen, Staufenberg, Mainzlar, Daubringen,

3) der dritte Bezirk Lich

aus sämmtlichen Gemeinden des Landgerichtsbezirks Lich.

, Zugleich ist der erste Bezirk, Gießen I, dem Kaminfeger Karl Neuling, der zweite Bezirk, Gießen II, dem Kaminfeger ,-.r= 5ranf' beide dahier, der dritte Bezirk, Lich, dem Kaminfeger Karl Schwenk in Lich übertragen worden. Vor- läufig sollen zedoch die Kaminfeger Joh. Adam Wadenpfuhl in Allendorf a. d. Lumda für diese Gemeinde, der Kaminfeger

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