für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich ,wei Mal - Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 kr., für Auswärtige, incl. Pastausschlag-, 1 ft 53 kr - Auswärts abannirt man stch bei allen Postämtern. - In Gieße» bei der Erpedition sCanzleiberg Lit. B. Nr. 1). - Einrücknngsgebühr für die ge daltene Zeile oder deren Raum, 2 kr. Anzeiger. aus verschiedenen Schriften dre gespaltene Zeile 3 kr. - Annoncen in r-bellemorm werden doppelt berechnet.
Samstag den 17. December
XL 101
Einladung zum Abonnement
auf das
Auzeigcblatt für die Stadl »nd den Kreis Gießen.
Mit dem 1. Januar 1860 beginnt ein neues Abonnement auf das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage verbunden mit der Beilage:
Gemein nütz i g e Unterhaltungsblatter.
Ausgcwählte Novellen und Erzählungen, die neuesten Tagesereigmsse, Miscellen, Anecdoten rc. re., die Anklagen und Urtbeile der Asfifen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser Blätter.
Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg, und wird die einspaltige Zeile, oder deren Raum, mit 2 kr. berechnet.
Der Pränumcrationspreis ist für einheimische Abonnenten für das ganze Jahr 1 st 36 kr., halbjährig L8 kr., einschließlich Bringerlohns; für auswärtige Abonnenten tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu, und wollen sich dieselben wegen Bestellung des Blattes an die ihnen zunächst gelegenen Postämter wenden.
Die Expedition des Anzoigeblattes für die Stadt und den Kreis Gießen
Amtlicher T h e L l.
Zu Nr. K. G. 8356. * Gießen, am 12. Deeemder 1859.
Betreffend: Die Erstattung des Jahresberichts.
Das
G r o ß h e r s o a l i ch e Kreis am t Gießen
an
die Grösstmöglichen Bürgermeistereien.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 27. April 1855 Ne. 19 des Amtsblatts fordern wir Sie auf, beim Jahres- Musse die Ueberfichten der in 1859 in Ihren resp. Gemeinden Aus- und Eingewanderten in vorschriftsmäßiger Weise einzusenden.
In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierungs - Rath.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Edictalladung.
2501) Großherzogliches Hofgencht der Provinz Oberhessm hat laut Erkenntnisses vom 17. v. Mts. über das um 528 fl. 33*/2 kr. überschuldete Vermögen des Georg Paui II. von Nonnenroth den förmlichen
ConcurSprozeß erkannt. Alle Gläubiger desselben werden auf
Donnerstag den 9. Februar 1 860, Morgens 9 Uhr, zur Anmeldung und Begründung ihrer Forderungen, sowie zur Geltendmachung etwai
ger Vorzugsrechte bei sonst stillschweiqendS erfolgendem Ausschlüsse von der Masse geladen.
Gleichzeitig soll im Termin Massecurator und Gläubigerausschuß erwählt, auch die Güte versucht werken. Die Gläubiger, welche nicht erscheinen, oder nicht mit genü- [ genden Vollmachten vertreten sind, werden


