Ausgabe 
17.9.1859
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

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Samstag den 17 September

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(£ri'c6eint wöchcnwch ,«ci Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis dcs Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, Mol Postanfschlags. 1 ff*53 ft - Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. - In Gießen bei der Erpedition (Canzlelberg 8it. B. Nr. 1). - Emrnckungsgebuhr für die gehaltene Zeile, oder deren Raum, 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. - Annoncen in Tabesienform «erden doppelt berechnet.

Amtlicher T h e i l.

Bekttnntmttehung^

die gesetzlichen Forderunaen an Studirende aus dem Sommer-Semester 1859 betreffend.

Die in diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis den 17. k. Mts. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis den 12. November d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenm Vorzug verlieren.

Gießen, den 29. August 1859. Großherzogliches Universitäts - Gericht.

H a b erkorn.________________ J

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Die bestehende Vorschrift, wonach die Garten- und Feldbcsitzer ihre Hecken, insofern sie nicht an Wiesen grenzen, in jedem Frühjahre bis zum 15. März aus fünf Fuß Höhe und zwei Fuß Breite zurückzuschneiden und im Laufe des Monats September die neuen Schößlinge wiederholt zu beschneiden oder zurückzubinden haben, wird mit dem Anfügen wiederholt zur ossent- lichen Kenntniß gebracht, daß jede Contravention einer Strafe von 30 fr. bis 1 fl. unterliegt.

Gießen, am 15. September 1859. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

______________________Nover, Polizei-Rath._____________(1986)

Gefundene Gegenstände.

Ein großes Messer, ein seidenes Halstüchelchen, ein schwarz-seidener Gürtel, ein Uhrpantoffel, ein Paar Schreib-Aermel, ein Kindertäschchen, ein wollener Kinderstrumpf, ein Kinderschuh, eine wollene Schürze, ein dunkelblaues Taschentuch, ein Kämmchen und ein silberner Pfeil. Aufgefangen: Ein Canarienvogel.

Gießen, am 16. September 1859. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Proviuzialhauptstadt Gießen.

Nover, Polizei-Rath.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachung.

1945) Die am 1. d. Mts. fällig gewesenen Holzsteiggelder können in den nächsten 8 Tagen, noch ohne Kosten, zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden.

Gießen, am 12. September 1859. Der Stadt-Einnehmer:

Enders.

EdictaUadung.

1781) Nachdem Großherzogliches Hof- gertcht der Provinz Oberhessen über das Vermögen des flüchtigen Jacob Kahn von Hermannstein den förmlichen Concursprozeß erkannt hat, werden hiermit alle bekannte

und unbekannte Gläubiger des genannten Schuldners aufgefordert, ihre Forderungen und sonstigen rechtlichen Ansprüche sogewiß

Montag den 31. October d. I., Vormittags 9 Uhr

bei unterzeichnetem Gerichte anzumelden und zu begründen, als sonst angenommen werden wird, sie hätten auf ihre Ansprüche an die Concursmasse verzichtet, und ihr Ausschluß stillschweigend erfolgt.

Zugleich soll in genanntem Termine ein Arrangement versucht und über die Wahl eines Massecurators, der bereits provisorisch

von dem Gerichte bestellt wurde, verhandelt werden. Kommt eine Einigung zu Stande, so ist die Minderheit an den Beschluß der Majorität gebunden.

Gießen, den 17. August 1859.

Großherzoglichcs Stadtgericht Gießen.

Muhl, Dr. A. v. Grolman, Stadtrichter. Stadtger.-Asseffor.