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Ludwig Philip Lchneidermeißer, chneidermeistkrz, id Anna Kaihi- beneu Bürgers
Michael Reih
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irger, Bergvrr- Gewerkschafie», r, (Siementine baren den 17.
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Susanne Bach, Bürgers mit , hiuterlaffene gestorben den
Ludwig Ha,iß, 3. 7 M. 23
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Anzeigeblatt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 kr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 st. 53 kr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpeditiou (Canzleiberg L!t. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
92. Mittwoch den 16. November 183V.
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
F l e i s ch t a r e.
per Pfund
per Pfund
B r o d t a r e.
Pfund
/s
4| Loth 5 5
ordinäres Brod aus gemischtes Brod aus Quint
//
H
Rindsfett.....
Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes
Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . . Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .
2(
4\
3 Wasserweck — Milchbrod . .
Gerste» und / , „ , . Korn-Mehl j bestehend Walzen- unt> ) . n , . Korn-Mehl j bestehend
kr.
17
14
12 10£ 16z
13
10
16
20
20
20
30
24
22
. _ Städte und Orte des Kreises
ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
2) Für die andern
kr. 20 24 24 28
1
1
kr.
54
11
6
12
befindlichen^""8 - Quantität Fleisch von 10 Pfuud dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr al- 1-/, Pfund Zugabe
T h e i l.
Besondere Bekanntmachungen.
Die Musterung des Jahres 1860 betreffend.
2m^6?,l?e?ä9Um9r®trO6beri°9r1,*en ^.^'^Ets soll die Liste der Conscriptionspflichtigen des Jahres 1860 aufgestellt werden xin Gemäßheit des Recrutirungsgesetzes wird daher hiermit bekannt gemacht, daß derjenige, welcher die Verseüunn in bnä St»»! °°"."^ahrlge Zuruckstellung ansprechen zu können glaubt, diesen Anspruch vor Abnahme tSr Ortsliste bei der überzeichneten begründen hat, indem spater vorgebracht werdende Gesuche nach dem Gesetze keine Berücksichtigung mehr finden werden Alle diejenigen, welche wegen Fehler reclamiren wollen, werden wir auf Anfrage geeignet belehren inwieweit fip mit Zeugnissen zur Begründung ihrer Reelamationen zu versehen haben. 1 9 8 9 9rE"' *nto,etoe,t 'u W mit
®iefeen, den 15. November 1859. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegen stände.
rfrt H^bändchen von Sammet mit goldenem Knopf, ein schwarzer Schleier, ein mit Pelz besetzter Kragen ein Messer Ktack mi//n' "I ' Pharmacopoea borussica, ein schwarzer Glacehandschuh und eine Reitpeitsche. — Ferner wurde ein 3,»M bli *-KÄ
®iefeen, am 15. November 1859. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
______ ________Nover, Polizei - Rath.


