Ausgabe 
13.8.1859
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint Wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postanfschlagö, 1 ff. 53 fr. J- Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg At. B. Nr. ü. Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 ft. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in TabeUensorm werden doppelt berechnet.

. Samstag den 13. August

Amtlicher T h e i l.

Bekannt m a ch u n g.

Freitag den 19. l. Mts., Vormittags 9 Uhr, sollen in der hiesigen Registratur circa 45 Gentner als unbrauchbar ausge­schiedene Akten, welche sämmtlich unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr übergeben werden können, gegen gleich baare Zahlung nochmals versteigert werden.

Die weiteren Bedingungen, sowie cie Akten, können auch vorher in unserer Registratur eingesehen werden.

Gießen, den 5. August 1859. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

K ü ch l e r. (1664)

Polizeiliche Dekanat in a ch u n g.

Gefundene Gegenstände.

Ein Taschentuch, ein Geldbeutel mit einigen Kreuzern, ein Porte-Monnaie, zwei Säcke, ein kleines wollenes Halstüchelchen, drei kleine zusammengebundene und ein großer Schlüssel. Zugelaufen: Ein brauner Spitzhund.

Gießen, am 12. August 1859. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover, Polizei-Rath.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

Main-Wefer-Äahn.

1674) Die Materiallieferung für das Magazin in Gießen ist in der Darmstädter Zeitung unter Nr. 212 Art. 2145 ausge­schrieben und liegen cie Bedingungen auf dem Büreau des Großherzoglichen Material­verwalters zur Einsicht offen.

Gießen, den 8. August 1859.

Großherzogliche Magazins-Commission. Laubenheimer.

Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.

1647) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Mona­ten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 1859 verfallen sind,! toetben aufgefordert, in dem Zeitraum vom 6. August bis zum 17. September dieselben clnzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 24. October d. I. stattfindet.

Hierbei wird bemerkt, daß jeden Tag, mit Ausnahme des Mittwochs und Freitags, prvlongirt werden kann.

Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeit­raums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden;! die Säumigen haben es sich daher selbst! beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst im! Versteigerungstermin gegen baare Zahlung ! einlösen können.

Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.

Die Herren Bürgermeister des Kreisamts­bezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihre^t Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen, am 1. August 1859.

Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.

1666) Für das Landeszuchthaus Marien- schloß sollen circa 60 Malter Kartoffeln in kleineren Quantitäten angekauft wer­den. Auf die Lieferung Refleetirende wollen sich innerhalb acht Tagen, vom Tage des

Erscheinens in dem Blatte, au die Direetion dahier wenden.

Marienschloß, am 6. August 1859.

Die Verwaltungs-Commission.

Versteigerungen.

Versteigerung von Arbeiten bei der Stadt Gießen.

1704) Donnerstag den 18. August 1859, des Morgens 9 Uhr,

sollen auf dem Rathhause dahier folgende Arbeiten an den Wenigstfordernden ver­geben werden, als:

Schreinerarbeit, veranschl. zu 24 fl. 30 fr.

Spenglerarbeit, 8 20

Weißbinderarbeit. 14

Gießen, den 12. August 1859.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

I. V. d. B. :

PH. Fillmann, ir. Beigeordneter.