Ausgabe 
13.7.1859
 
Einzelbild herunterladen

igen

n Gießen, st.

!l.

Sdienst.

^ngisch, Groß- Wvrms, des ermeisters und inrid) Evgisch, oVf, des Groß- Gevrg Keaug-

zu Nidda und ' iitte im Bahn- echter, Elisa- n den 12. Juni.

ic Wilhelmine sters, Heinrich li. 15 ge-

ie KlvoS, ge- hneidermeisters, i. 3 M. 3 L,

chsten Woche Engel.

n akademi- Lheilnahme *

(1422)

f v. Schotten! v. Eöln, Katz rl.

Scheid, Hoh- ; Hr. Blößer, eim.

iveller u. Göbel llaufl. Maul ».

; Hr. Wagner, Frledlinqen.

:. Heil, Berw.

N.

. ?eidbecken. ret. Meyer u. . Hauptm. Beck

n.

hwmimlehrer.

AnztigevmN

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

185t»

Mittwoch den 13. Juli

M 36

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar: 1) für die Provinztalhauptstadt Gießen:

F l e i s ch t a r e. per Pfunv

Ochsenfleisch »

Kuhfleisch "

Rinvfleisch "

Kalbfleisch..... ..... » "

Schweinefleisch . "

Hammelfleisch z, u

Schaaffleisch . ... u

Leberwurst » "

Bratwurst "

Schwartenmagen ......... zz n

Blutwurst...... zz zz

geräucherter Speck ........ zz zz

Schinken » "

Dörrfleisch .

2) Für die andern

ist der Laib Brod und das

17 | Rinvsfett ,. | Nierenfett ........... !2 ! Schweineschmalz . g j desgleichen ausgelassenes {4 Br 0 dtare.

8 Pfund

16 2 ( ordinäres | */, Gerste- und j b bent)

20 4s Brod aus ) 2/s Korn-Mehl i

24 2) gemischtes j % Waizen-und j Abstehend

18 i 4s Brod aus j % Korn-Mehl i

32 Loth Quint

24 i 5 3 Wasserweck ......

22 1 5 Milchbrod

Städte und Orte des Kreises Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

per ft ff tf ff

Pfund

ff

ff

ff

ff

fr.

20

24

24

28

ir.

10j

11

1

1

-----2(nltterfung. Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältnis nicht mehr als IV, Pfund Zugabe befindlich fein.--- 'w 1

Amtlicher T h e i l.

Bek <1 nntmer ehung.

Betreffend: Störungen des Schulunterrichts durch das Eindringen Unbefugter in das Schul-Local.

Auf Beschwerde des Schulvorstandes zu Gießen, daß öfters Eltern rücksichtslos in die hiesigen Schulen während der Lehrzeit eindrängen, um einen Lehrer wegen Klagen ihrer Kinder zur Rede zu stellen niachen wir darauf aufmerksam, daß der Eintritt in das Schul-Local allen nicht dahin Gehörigen verboten ist, und daß wir auf Bestrafung unbefugt Eindr.ngcnder nach Art. 165 des Strafgesetzbuchs Antrag stellen werden. ... o , \ .. . . r, . .

Wer eine Auskunft von einem Lehrer wünscht, hat sich außerhalb der Lehrzeit bei ihm einzufinden, Beschwerden gegen den- selben find bei dem Schulvorstande oder bei uns vorzubringen.

Gießen, den 6. Juli 1859. Großherzogliche Kreis-Schul-Commission.

0 Küchle r.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

E d i r t a i l a d u n g e n.

Oeffentliche Aufforderung.

1130) Schon seit vielen Jahren wird dahier zu Gunsten eines abwesenden Chri­

stoph David Serth (auch Sehrt) Sohn des Johann Balthasar Serth, ge­wesenen Müllers dahier und dessen Ehefrau, Maria Dorothea, geborenen Schaum von Hochelheim, geboren am 30. Mai 1765, |

ein Vermögensbetrag von dermalen 26 fl. 37 fr. curatorisch verwaltet. Da Anver­wandte dieses Abwesenden bis jetzt nicht ermittelt werden konnten, so fordert man den gedachten Christoph David Serth, dessen