9.
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roy.
■)
>mann.
Berliner
ti E. Pohl.
7 Uhr.
meiner Woh- ig. Becker, noch Karten Krafft.
pro Quartal
d in unseren chrichten aus ferner aus-
nzer Zeitung
Ng,
für die
Preis
Einrückungsgebühr für die
1859
Mittwoch i>cu 12. Octobcr
JVä. 82
Stadt und den Kreis Gießen.
gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schritten die g-ivaltene Zei^------- --
Potizeitnren
für den Kreis Gießen, und zwar:
I) für die Prvvinzialhauptftadt Gießen:
F l e i s ch t a r e.
Ochsensteisch
Kuhfleisch . . . . ■ ♦ ♦ • • • • •
Rinvfleisch . . .' . . « -
Kalbfleisch Schweinefleisch . . .
Hammelfleisch . .
Schaasfleisch
Leberwurst . t . . . - Bratwurst . . . . . Schwartenmagen Blutwurst ......♦♦••■>• geräucherter Speck . . Schinken .
Dörrfleisch . . .
2) Für die
ist der Laib Brod
per Pfund ir n
ff ff
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ff ff
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fr.
17
14
12
101 14z
13
10
16
18
20
18
30
24
22
Rindsfett
Nierenfett ♦ ... ...... ♦
Schweineschmalz .
desgleichen ausgelassenes ......
Brodtare.
Pfund
2( ordinäres i 7, Irrste, und 6ejic$enb
4s Brov aus ) 7s Korn-Mehl
2) gemischtes l 7s Waizen-und ^^bend
4s Brod aus j 73 Korn - Mehl
Loth Quint
5 3 Wasserweck ......
5 — Milchbrod .......
andern Städte und Orte des Kreises
und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
per Pfund
ff ff ff ft
ft
ff
ff
ft
1
fr.
20
24
24
28
fr.
5z
11
6
12
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältmß nicht mehr als 1% Pfund Zugabe
befindlich sein. ———.
n t l i ch e r Theil.
Bekanntmachung.
Die Grosiherzoqlichen Bürgermeister haben aus vem Regierungsblatt Nr. 31 zu.publieireu:
1) Befanntmachung, die Behandlung der zollpflichtigen Fahrpostsendungen bet der Abgabe betreffend;
2) Befanntmachung, die von den Theilnehmern an der Staats-Versicherungs-Anstalt für tote Stellvertretung aus das Jahr 1860 zu zahlende Einlage betreffend;
3) Befanntmachung, die politischen Vereine betreffend; ... ... h
4) Befanntmachung, die Vernichtung von 80,000 fl. tn Grundrentenschetnen lfur das Jahr 1858 betreffend.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
2163) Die am 1. d. Mts. fällig gewesenen städtischen Gelder:
1) für ersteigertes Holz,
2) „ „ Heugras und
3) das dritte Ziel Communalsteuern, können in den ersten 8 Tagen noch ohne Kosten bezahlt werden. Gießen, am 7. October 1859.
Der Stadt - Einnehmer: Enders.


