Ausgabe 
12.10.1859
 
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9.

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roy.

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>mann.

Berliner

ti E. Pohl.

7 Uhr.

meiner Woh- ig. Becker, noch Karten Krafft.

pro Quartal

d in unseren chrichten aus ferner aus-

nzer Zeitung

Ng,

für die

Preis

Einrückungsgebühr für die

1859

Mittwoch i>cu 12. Octobcr

JVä. 82

Stadt und den Kreis Gießen.

gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schritten die g-ivaltene Zei^------- --

Potizeitnren

für den Kreis Gießen, und zwar:

I) für die Prvvinzialhauptftadt Gießen:

F l e i s ch t a r e.

Ochsensteisch

Kuhfleisch . . . .

Rinvfleisch . . .' . . « -

Kalbfleisch Schweinefleisch . . .

Hammelfleisch . .

Schaasfleisch

Leberwurst . t . . . - Bratwurst . . . . . Schwartenmagen Blutwurst ......♦♦> geräucherter Speck . . Schinken .

Dörrfleisch . . .

2) Für die

ist der Laib Brod

per Pfund ir n

ff ff

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fr.

17

14

12

101 14z

13

10

16

18

20

18

30

24

22

Rindsfett

Nierenfett ... ......

Schweineschmalz .

desgleichen ausgelassenes ......

Brodtare.

Pfund

2( ordinäres i 7, Irrste, und 6ejic$enb

4s Brov aus ) 7s Korn-Mehl

2) gemischtes l 7s Waizen-und ^^bend

4s Brod aus j 73 Korn - Mehl

Loth Quint

5 3 Wasserweck ......

5 Milchbrod .......

andern Städte und Orte des Kreises

und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

per Pfund

ff ff ff ft

ft

ff

ff

ft

1

fr.

20

24

24

28

fr.

5z

11

6

12

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Berhältmß nicht mehr als 1% Pfund Zugabe

befindlich sein..

n t l i ch e r Theil.

Bekanntmachung.

Die Grosiherzoqlichen Bürgermeister haben aus vem Regierungsblatt Nr. 31 zu.publieireu:

1) Befanntmachung, die Behandlung der zollpflichtigen Fahrpostsendungen bet der Abgabe betreffend;

2) Befanntmachung, die von den Theilnehmern an der Staats-Versicherungs-Anstalt für tote Stellvertretung aus das Jahr 1860 zu zahlende Einlage betreffend;

3) Befanntmachung, die politischen Vereine betreffend; ... ... h

4) Befanntmachung, die Vernichtung von 80,000 fl. tn Grundrentenschetnen lfur das Jahr 1858 betreffend.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

2163) Die am 1. d. Mts. fällig gewesenen städtischen Gelder:

1) für ersteigertes Holz,

2) Heugras und

3) das dritte Ziel Communalsteuern, können in den ersten 8 Tagen noch ohne Kosten bezahlt werden. Gießen, am 7. October 1859.

Der Stadt - Einnehmer: Enders.