Ausgabe 
12.1.1859
 
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für die

Stadt und -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlaqs 1 fl. 53 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückunqsqebühr für die gespaltene Zelle, oder deren Raum, 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

& Mittwoch -en 12. Januar IHZV.

P o l iz e i t a r e n

für den Kreis Gießen, und zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt Großen:

F l e i s ch t a r e.

Ochsenfleisch . , , Kuhfleisch .......... Rinvfleisch .......... Kalbfleisch ........ *

Schweinefleisch ........ Hammelfleisch . . . .... ... * Schaaffleisch .

Leberwurst .........

Bratwurst * ' '

Schwartenmagen ...... *

Blutwurst ,. j 1

geräucherter Speck .......

Schinken ....

Dörrfleisch

per Pfund // u

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Jt ff ff

fr. 15

12

8

8

15

10

8

16

20

24

18

32

24

22

Rindssett ...........

Nierenfctt ...........

Schweineschmalz .........

desgleichen ausgelassenes ......

Brodt <

Pfund

2/ ordinäres i/3 Gerste- und

41 Brod aus J % Korn-Mehl

21 gernj '/$ Waizen- und

4| Brov aus i % Korn-Mehl

Loth Quint

5 2 Wasserwcck .......

4 3 Milchbrod . .

r e.

bestehend bestehend

per Pfund

ff ff

ff ff

ff ff

ff ff

2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod, und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

fr.

20

24

24

28

1

1

fr, 6

12

61

12 J

befindlich scw"^^ ' ei"Cr ^"""tität Fleisch von ich Pfund dürfen im steigenden nnd fallenden Verhältniß nicht mehr als 1V1 Pfund Zugabe

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen

Besondere Bekanntmachungen.

schlag zu . ; . 24

3) 5 Stecken Buchen- u. 8 Stecken (V

Eichen- Scheidholz., im Geld-utL mi anschlag zu . j;. . . < cdfllöyi 4) baares Geld von der Stadt 185 5) desgl, aus dem Kirchenfasten 20

verbunden mit Bullen-, Fohlen- und Pferdemarft.

5) Mittwoch den 14. September: Vieh- und Krämermarkt.

6) Mittwoch den 2. und Donnerstag den 3. November : Vieh- und Krämer- markt, mit welchem am zweiten Tage noch Fohlen- und Pferdemarft ver­bunden ist.

7) Mittwoch den 14. December, und nicht, wie im Kalender unrichtig an­gegeben, Dienstag den 13. December, :1 Krämermarkt.

Da die Märkte der beiden Städte Hom­berg an der Ohm und Homberg im Kur- furstenthum Hessen in dem Landkalenver für das Großherzogthum Hessen nicht unterschie-

Die Bewerbungen sind binnen 8 Tagen hier einzureichen.

Gießen, den 10. Januar 1859.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

D. Ebel.

' 3) Mittwoch den 15. Juni: desgleichen. I 4) Montag den 11. Juli: desgleichen,

Markt - Anzeige.

51) Dir in dem Landialender für 1859 eingetragenen Märkte der Stadt Homberg an der Ohm werden, wie folgt, abgehalten: 1 1) Montag den 11. April: Vieh- und

----Krämermarkt:---

2) Mittwoch den 11. Mai: Vieh- und ! 'N-' Krämermarkt. - n 1 titr

®te ^Besetzung der Thürmerstelle zu Gießen.

52) Für Besetzung obiger Stelle wird hiepnnt Concurrenz eröffnet und zugleich bemerkt, daß mit solcher folgende Gehalts- theile verbunden sind fchhnntf»£ n,6n,.-

1) Wohnung, im Geldanschlag zu 20 fl.

2) 24 Maas Oel, im Geldan-w für