für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlaqs 1 fl. 53 fr. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückunqsqebühr für die gespaltene Zelle, oder deren Raum, 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr.’— Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
& Mittwoch -en 12. Januar IHZV.
P o l iz e i t a r e n
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Großen:
F l e i s ch t a r e.
Ochsenfleisch . , , Kuhfleisch .......... Rinvfleisch .......... Kalbfleisch ........ *
Schweinefleisch ........ Hammelfleisch . . . .... ... * Schaaffleisch .
Leberwurst .........
Bratwurst * ' '
Schwartenmagen ...... * ’
Blutwurst ,. j 1
geräucherter Speck .......
Schinken ....
Dörrfleisch ’
per Pfund ♦ // u
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ff
Jt ff ff
fr. 15
12
8
8
15
10
8
16
20
24
18
32
24
22
Rindssett ...........
Nierenfctt ...........
Schweineschmalz .........
desgleichen ausgelassenes ......
Brodt <
Pfund
2/ ordinäres i ’/3 Gerste- und
■ 41 Brod aus J % Korn-Mehl
21 gernj '/$ Waizen- und
4| Brov aus i % Korn-Mehl
Loth Quint
5 2 Wasserwcck .......
4 3 Milchbrod . .
r e.
• bestehend bestehend
per Pfund
ff ff
ff ff
ff ff
ff ff
2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod, und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
fr.
20
24
24
28
1
1
fr, 6
12
61
12 J
befindlich scw"^^ ' ei"Cr ^"""tität Fleisch von ich Pfund dürfen im steigenden nnd fallenden Verhältniß nicht mehr als 1V1 Pfund Zugabe
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen
Besondere Bekanntmachungen.
„ schlag zu . ; . 24 „
3) 5 Stecken Buchen- u. 8 Stecken (V
Eichen- Scheidholz., im Geld-utL mi anschlag zu . j;. . . < cdfllöyi 4) baares Geld von der Stadt 185 „ 5) desgl, aus dem Kirchenfasten 20 „
verbunden mit Bullen-, Fohlen- und Pferdemarft.
5) Mittwoch den 14. September: Vieh- und Krämermarkt.
6) Mittwoch den 2. und Donnerstag den 3. November : Vieh- und Krämer- markt, mit welchem am zweiten Tage noch Fohlen- und Pferdemarft verbunden ist.
7) Mittwoch den 14. December, und nicht, wie im Kalender unrichtig angegeben, Dienstag den 13. December, : ‘”1 Krämermarkt.
Da die Märkte der beiden Städte Homberg an der Ohm und Homberg im Kur- furstenthum Hessen in dem Landkalenver für das Großherzogthum Hessen nicht unterschie-
Die Bewerbungen sind binnen 8 Tagen hier einzureichen.
Gießen, den 10. Januar 1859.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
D. Ebel.
' 3) Mittwoch den 15. Juni: desgleichen. I 4) Montag den 11. Juli: desgleichen,
Markt - Anzeige.
51) Dir in dem Landialender für 1859 eingetragenen Märkte der Stadt Homberg an der Ohm werden, wie folgt, abgehalten: 1 1) Montag den 11. April: Vieh- und
----Krämermarkt:---
2) Mittwoch den 11. Mai: Vieh- und ! 'N-' Krämermarkt. - n 1 titr
®te ^Besetzung der Thürmerstelle zu Gießen.
52) Für Besetzung obiger Stelle wird hiepnnt Concurrenz eröffnet und zugleich bemerkt, daß mit solcher folgende Gehalts- theile verbunden sind fchhnntf •»£ n,6n,.-
1) Wohnung, im Geldanschlag zu 20 fl.
2) 24 Maas Oel, im Geldan-w für


