für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchenttich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st- 30 fr., für Auswärtige, inel. Postanfschlags, 1 st. 53 fr. — Auswärts abounirt nian stch bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
M. 73. Samstag den IO. September
Amtlicher T h e i l.
Zu Nr. K. G. 6179, 6248 u. 6260. Gießen, am 5. September 1859.
Betreffend: Die Verstellung von Militärpferden bei Landwirthen re.
des Großherzogthums.
BuS
GroßherzoglicheKreigamt Gießen
an
die Großher^glichen Bürgermeistereien des Kreises.
In Gemäßheit Rescripts Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 23. v. Mts. zu Nr. M. d. I. 10822 weisen wir Sie an, nach Kräften dahin zu wirken, daß die Uebernehmer der Militärpferde die ihnen desfalls gestellten Bedingungen, welche Ihnen mit unserer Verfügung vom 15. v. Mts. mttgetheilt worden sind, gewissenhaft erfüllen, wobei wir Sie auf Vie pos. 2, 3 und 4 derselben besonders aufmerksam machen.
K ü ch l e r.
Zu Nr. K. G. 6346 u. 6347. Gießen, am 7. September 1859.
Betreffend: Verstellung von Pferden zu Landwirthen des Großherzogthums.
Das
Groß herzogliche Kreisaml Gießen
an
die Grostherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.-
Da in Folge unserer Bekanntmachung vom 15. v. Mts. (Nr. 67 des Anzeigeblatts) bis jetzt nur einige Anmeldungen zur Uebernahme von Militärpferden bei uns erfolgt sind, so müssen wir annehmen, daß dieselbe nicht überall bei Ihren Gemeinde- Angehörigen, welche davon Gebrauch machen können, zur Kenntniß gekommen ist.
Wir geben Ihnen daher auf, diese Bekanntmachung nebst den Ihnen mit unserer Verfügung vom 15. v- Mts. zu Nr. K. G. 5892 mitgetheilten Bedingungen nochmals und auf die geeignetste Weise in Ihren Gemeinden mit dem Anfügen zur möglichsten Verbreitung zu bringen, daß nach Rescript Großherzoglichen Kriegs-Ministeriums bei der Artillerie nur ganz gute und kräftige Zugpferde zur Verstellung kommen.
lieber die etwaigen bei Ihnen stattfindenden Anmeldungen werden Sie nach dem Schlußsätze unserer vorbemerkten Verfügung ungesäumt an uns berichten, wobei wir bemerken, daß an solche Landwirthe re., welche die verlangten Pserde in der Garnison Darmstadt oder in den betreffenden Militärstationen abholen wollen, und deren Zuverlässigkeit durch ein kreisamtliches Zeugniß bestätigt ist, Pserde sofort von der bestellten Commission in Verstellung gegeben werden können.
K ü ch l e r.
Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.
Edirtallädung.
1652) Nachdem Großherzogliches Hvf- gericht Der Provinz Oberhessen über den Nachlaß des Aron Kuder zu Heuchelheim den förmlichen Cvneursprozeß erkannt hat,
werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an die Masse bilden wollen, aufgefordert, solche im Termin
Montag den 12. September d. I., Vormittags 9 Uhr, anzumelden, zu begründen und etwaige
Vorzugsrechte geltend zu machen, widrigenfalls sie ohne weiteres Präelusivdeeret von der Masse ausgeschlossen werden. Zu gleicher Zeit soll in gedachtem Termin die Güte versucht werden und werden eintretenden Falles die nicht erscheinenden Gläubiger als


