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Sühn, Georg den 20. Juli, id’en Kreisnlh rn von Ltarch h August, gr-
für dir
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mat: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postanfschlags, 1 ff. 53 kr. — Auswärts abonnirt man sich bei alten Postämtern. — Zn Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Ginrückungsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 kr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 kr. — Annoncen in Tabellensorm werden doppelt berechnet.
t/jo, 04, Mittwoch den 10. August A.8OG.
(ine Luise Groß, Christoph Groß, I. 3 M. 2 T„
gor und Arbri- 20 T., gestor-
ichsten Woche Engel.
inde.
wglicheu Kreis- Änton Herman« ciederike Emilie, und Tagiähim ahier, Andrea- Henriette, gebo>
rnberg u. Maul ig. Hangard e. oarz v. Nieder, u. Michel »■
Eschbach, N-a- v. Flensburg; Traysa; Hu
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für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
Fleischtare.
Ochsenfleisch . . .
Kuhfleisch . . . . .
Rindfleisch ......
Kalbfleisch ' .
Schweinefleisch .......
Hammelfleisch . . Schaasfleisch Leberwurst Bratwurst ......... Schwartenmagen Blutwurst ......... geräucherter Speck ...... Schinken ......... Dörrfleisch ........
per Pfund // //
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kr. i6z 14 12
8
13
12
8
14
18
20
16
30 22 20
per Pfund
Rindsfett „
Nierenfett „ „
Schweineschmalz . „
desgleichen ausgelassenes ...... „ „
B r o d t a r e.
Pfund
2 s ordinäres s -/, Gerste, und ) b . b . . .
4| Brov aus ] % Korn-Mehl j oe|te^nD . . .
21 gemischtes \ % Waizen- und / , „ , . . .
4i Brov aus s % Korn-Mehl \ bc|te6ent> . .
Loth Quint
5 3 Wasserwcck
5 — Milchbrod
2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und Vas Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
1
fr. 20 24 24 28
kr.
5 i
11
6
12
befindlich "fest/OuflntUät heisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe
Amtlicher Theil.
läuser v. Erd- sen, Raab v.
N.
ourz. — Bei Hrn. Hofger.- ei Hrn. Prof
vimmlehrer.
ser Zoll,
... 3um Zwecke der Regulirung der Gewerbsteuer sollen die Gewerbtreibenden nach §. 14 der Verordnung vom 17 Juli 1858 der^Büraermeil?" b ** Wahres stattfindendcn Zugänge und Abgänge von Gewerben sofort schriftliche oder mündliche Erklärung bei m^?bseben. Da geschehener Anzeige zufolge diese Verpflichtung von den Gewerbtreibenden, namentlich in der S'E G.chen, nicht pünktlich erfüllt wird, und insbesondere mehrfach die Anzeigen über die Ab- und Zugänge von Gchülfen Folacnau^m«ksam°-n T' Üeranffl' den Gewerbtreibenden jene Verpflichtung einzuschärfen, und sie zugleich auf die nachtheiliqen 5 ^ Gießen den 3 August" 18?^°" Segenfalls durch die Gewerbsteuer-Regulirung ohne ihr Zuthun ausgesetzt sein würden.
ließen, oen d. August 1859. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
- _________________________ K ü ch l e r.
schieden/Ak?e?^!?,^MtS , Vormittags 9 Uhr, sollen in der hiestgen Registratur circa 45 Centner als unbrauchbar «ugge, nochmals ^ignt werden Unbcfd)ranh tem öffentlichen Verkehr übergeben werden können, gegen gleich baare Zahlung
Die weiteren Bedingungen, sowie die Akten, können auch vorher in unserer Registratur eingesehen werden.
G.eßen, den 5. August 1859. Großherzogliches Kreisamt Gießen. ?
Tuchler. (1664)


