Ausgabe 
9.11.1859
 
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rger und Hof- alb, ein Sohn, , geboren de»

Gottwald, der in Michelstadt, m 27. Octobei,

3 Grooz am 7 2. gestorben

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für die

Stadt und den Kreis Gießen

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs undSan,stags. W- GinrncknngSgebnhr für bie

^^iedene^chriften d,e gespalten- Zeile 0 kr. - Annonce» in Tab-l.euform werden doPPelt^berechnet.

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für den Kreis Gießen, und zwar: 1) für die Provinzialhauptftadt Gießen:

Ochsenfletsch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffieisch . . Leberwurst . . Bratwurst . . . Schwartenmagen . Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .

F l e i s ch t a r e.

B r o d t a r e.

bestehend

Milchbrod . .

5

Städte und Orte des Kreises

Gerste- und Korn-Mehl

14 12 10! 15!

13 10

16 20

20 20

30 24

22

Pfund 2( 4! 2l 4i

Loth

u

ff

per Pfunv fr.

.. 17

ordinäres \ */, Brod aus i 2/s gemischtes | % Brod aus I % Quint

3 Wasserweck

RindSfetl

Nierenfett ... Schweineschmalz . . . . vesgleichen ausgelassenes . .

Waizen-und j bestehend

Korn - Mehl 1

2) Für die andern

ist per Laib Brvd und das Pfund Fleisch um 2 Heiler billiger.

per Pfund

ff tf

ff ff

tr tf

tt tt

1

1

kr.

54

11

6

12

kr.

20

24

24

28

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als IV, Pfund Zugabe befindlich sein. r - r --------------

Amtlicher T h e i l.

B e kn n ri t m tt 4me rr g,

bie gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Sommer-.Semester 1859 betreffend.

Die in diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an «tuvirende müssen bis den 17. k. Rits. mittelst speeifieirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis den 12. November d. 3- geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Borzug verlieren.

Gießen, den 29. August 1859. Großherzogliches Universitäts-Gericht.

Haberkor n. (.1821 j

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen. Besündere Bekanntmachung en.

2391) Die städtischen Gelder:

1) Communalstcuern, 4. Ziel 1859,

Z) Schulgelder aus den städtischen Schulen und der Realschule vom 3. Quartal 1859, können in den ersten 8 Tagen noch ohne Kosten zur Stadtkaste bezahlt werden.

Gießen, den 3. November 1859. Stadt-Einnehmer:

Enders.