Ortsbürgers l'che Tochter.
und Fuhr- ochter, Luise, ttenberg und Kurl Becker, geboren den
letzgermeister, ! Karl Chri
sten Woche ngel.
'me, Fuhrm.
ist v. Weil- elsl. Boden- Hr. Häuser,
>erg v, Eal- )st, Katz v.
Halber v. ’• Rausch v.
Hr. Stern, lzhausen.
ij. — Bei hrn. Geom, irl Peppler:
Dr. Roack : Müller v, tte».
imlehrer.
M 72
Mittwoch den 7. September
per Pfund
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B r o d t a r e.
Pfund
Brov aus
andern
Städte und Orte des Kreises
und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Meßen, am 31. August 1859.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachung.
angeblich verloren worden.
5
5
fr.
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9 13z 12
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20
1
1
Ochsenfleisch . . Kühfleisch . . . Rinvfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . . Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .
fr. 20 24 24
2) Für die
ist der Laib Brod
3 Wasserweck — Milchbrod .
Rindsfett . . . . . Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische I st. 30 fr., für Auswärtige, incl. PostanfschlagS, 1 st. 53 fr. — Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). — Einrückungsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. — Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.
Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.
fr.
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6
12
für d e n
D für Fleischtare.
Gerste- und / . Q , . Korn-Mehl i bestehend
Betreffend: Die Einsendung der Waisenbüchsengelder für 1859.
Das
Polizeitaren
Kreis Gießen, und zwar: die Provinzialhauptstadt Gießen:
2 ( ordinäres 4j ~
eingelöst werden soll, so werden Diejenigen, bringen, als sonst das Pfand verabfolgt .oq,x m , welche Ansprüche an jenen Schein bilden werden wird. Gießen, den 30. August 1859.
u 7 er Pfandschein Rr. 47344 ist zu können vermeinen, aufgefordert, solche ""
1° ' , 7-7.... Da das Pfanv innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu
befindlich"sün"^""^ Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1 “/, Pfund Zugabe
per Pfund
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an
die Grösstmöglichen Bürgermeistereien dieses Kreises.
Vorsorglich erinnern wir Sie an die Einsendung der Waisenbüchsengelder längstens bis zum 15. f. MtS. Wir verweisen yiervel auf die bestehende Vorschrift, wvrnach Sie in Gemeinschaft mit einem controlirenden Gemeinderathsmitgliede die Waisen- vuchsen am 1. September zu eröffnen, über Die vorhandenen Gelder einen Sortenzettel aufzunehmen haben, welcher von Fbnen und diesem Gemeinderathsmitgliede zu unterschreiben ist. '
________ __K ü ch l e r.
für die
Stadt und den Kreis Gießen
2 \ gemischtes s '/, Waizen- und ( ...
4\ Brod aus / % Korn - Mehl s bestehend Loth Quint


