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Stadt und den Kreis Gießen.

für die

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 fl. 53 fr. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der ErVedition sCanzleiberg Lit. B. Nr. 1). Einrücknngsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellenform werden doppelt berechnet.

Jjo 37. Samstag den 7. Mai

Amtlicher T h e i l.

Gdict,

die Ergänzung der Feldtruppen im Jahr 1859 betreffend.

8UDWIG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. rc.

Auf den Grund der Bunveskriegsverfassung und in Gemäßheit des Artikels 38 des Recrutirungsgesetzes vom 20. Juli 1830 verordnen Wir hierdurch, wie folgt:

Einziger Artikel. Außer der durch Unser Edict vom 3. Januar dieses Jahres zur ordentlichen Ergänzung der Feld­truppen im Jahr 1859 aufgerufenen Mannschaft werden weitere Zweitausend Mann aus den Aufrufsfähigen des Jahres 1858 (einschließlich der Relativtauglichcn) zur Ergänzung der Feldtruppen aufgerufen.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.

Darmstadt, den 20. April 1859.

(L. S.) LUDWIG.

Frhr. v. Schäffer-Bernstein.

B e k a n n t m a ch u 11 g.

Die Großherzoglichen Bürgermeister haben aus den Regierungsblättern zu publiciren:

aus Nr. 14: Verordnung, die Aushebung der für den Kriegsgebrauch nöthigen Pferde betreffend, Bekanntmachung, die Aushebung der zum Kriegsgebrauch nöthigen Pferde betreffend;

aus Nr. 15: Edict, die Ergänzung der Feldtruppen im Jahr 1859 betreffend;

aus Nr. 16: Bekanntmachung, die Staats-Versicherungs-Anstalt für Stellvertretung im Militärdienst für das Musterungs- _______________________und Zichungsjahr 1858 betreffend.

Polizeiliche Beksnntmachunge n.

Zur Bemessung für die Taubenbesitzer hiesiger Stadt wird hiermit bekannt gemacht, daß die Tauben wegen eingetretener Saatzeit vom 1. Mai bis zum 31. Mai d. I. bei Vermeidung der im Art. 79 des Feldstrafgesetzes angedrohten Strafe von einem Gulden in jedem einzelnen Fall in den Schlägen einzuhaltcn sind.

Gießen, am 30. April 1859. Großherzogliche Polizeivcrwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

.______________________________ Nover, Polizei - Rath.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen

995)

Flur Nr. 7s 9 9

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soll auf tahiefigem Rathhause die Hofraithe des Heinrich Schneider L, unter den als­dann bekannt gemacht werdenden Bedingun­gen, nochmals öffentlich meistbietend ver­steigert werden, als:

Versteigerungen. Dienstag den 21. Juni, Nachmittags 2 Uhr,

□Jtlftr.

34 Hofraithe auf dem Neuen­weg, an Fr. Lehrmund,

49 Grabgarten daselbst, 1. Klasse.

Besondere Bekanntmachung.

932) Für mehrere Waisenkinder werden Pflegeltern gesucht. Wer geneigt ist, eines oder mehrere in Erziehung und Pflege zu nehmen, wolle sich hier anmelden.

Gießen, den 29. April 1859.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Gießen, den 4. Mai 1859.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen. D. Ebel.

Gefundene Gegenstände.

Ein weißes seidenes Halstüchelchen, gez. E. H., eine schwarze wollene Schürze, eine Lorgnette und ein buntes setdenes Halstüchelchen. Die Eigenthümer werden aufgeforbert, sich baldigst zu melden.

Gießen, am 6. Mai 1859. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover, Polizei-Rath.