Ausgabe 
6.7.1859
 
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er, des Ortr- t<en im Knr- 5 M. 16 T.

«nette Katha- und Schuh- lnnterlaffenk 4 M. 5 $.

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(1422)

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Feist v. Erenz- g; Hr. Krill, Hecker, Deren, v. Grünberg;

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Anzeigtblstt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 30 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags, 1 ff. 53 fr. Auswärts abonnirt man ffch bei allen Postämtern. In Gießen bei der Grpcdition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). Ginrückungsgebühr für die gespaltene Zeile, oder deren Raum, 2 fr. Anzeigen aus verschiedenen Schriften die gespaltene Zeile 3 fr. Annoncen in Tabellensorm werden doppelt berechnet.

Jfä Z-A. Mittwoch den 6. Juli 183V.

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:

F l e t s ch t a r e. per Pfund

Ochsenfleisch

Kuhfleisch............

Rinvfleisch

Kalbfleisch

Schweinefleisch . . . .......

Hammelfleisch

Schaaffleisch

Leberwurst ...........

Br rtwurst ...........

Schwartenmagen

Blutwurst

geräucherter Speck

Schinken .......

Dörrfleisch

fr.

17

14

12

9

14

14

8

16 j

20

24

18 i

32 i

24 !

22 !

per Pfund

Rindsfett ............

Nierenfett .......

Schweineschmalz .

desgleichen ausgelassenes .

Brodtare.

Pfund

2/ ordinäres z */, Gerste- und / . .

41 Brov aus i % Korn-Mehl j ^ireyenv , , ,

2l gemischtes s '/$ Waizen- und / . o , . . .

4l Brov aus l % Korn-Mehl | bestehend '

Loth Quint

5 3 Wasserwcck ..........

5 Milchbrod

2) Für die ist der Laib Brov

andern Städte und Orte des Kreises

und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

fr.

20

24

24

28

fr.

11

5

11

1

1

Anmerfung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallende» Berhältniß nicht mehr als l1/. Pfund Zuaabe befindlich sein.

Amtlicher T heil.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Die Bestimmmung des die Straßenreinigung betreffenven Localreglements: daß die Reinigung der Straßen und Gassen wöchentlich dreimal, nämlich Dienstag, Donnerstag unv Samstag, Nachmittags, stattzufinden hat und daß bei trockenem Wetter die Straßen vor dem Kehren vorerst mit reinem Wasser begossen werden müssen, wirv mit dem Bemerfen in Er­innerung gebracht, baß Uebertretungen nach Art. 114 des Polizeistrafgesetzes mit dreißig Kreuzer bis zwei Gulden bestraft werden.

Gießen, am 1. Juli 1859. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover, Polizei - Rath. (1448)

Gefundene Gegenstände.

Eine grüne Tuchkavpe, rin rarirtes Taschentuch, ein Filetstauchen, eine goldene Broche, eine Uhrkette. Die Eigenthümcr werken aufgefordert, sich auf dem Polizeibüreau anzumelven.

Gießen, am 5. Juli 1859. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover, Polizei - Ralh.